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Aktuell

Bayern: Greenpeace-Klage abgewiesen

UIG-Klage über Herausgabe von Walddaten in Bayern abgewiesen

Von Sara Westerhaus, Greenpeace-Online, 11.10.13

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage von Greenpeace auf Herausgabe von Daten über die alten öffentlichen Wälder gegen das Land Bayern abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass die geforderten Einzelbestandsdaten der wertvollen alten Buchenbestände nicht vorliegen. Nach Erhalt der ausführlichen Urteilsbegründung wird Greenpeace weitere rechtliche Schritte prüfen.

Die Begründung ist nicht nachvollziehbar: Denn ohne die von Greenpeace angefragten, genauen Daten zu alten Buchenwäldern würde den bayerischen Staatsforsten (BaySF) jegliche fachliche Grundlage zur Bewirtschaftung, aber auch zum Schutz der Wälder fehlen. Dies wäre bei einem großen Forstunternehmen wie den BaySF nicht nur höchst verwunderlich, sondern auch extrem fahrlässig. „In Bayern können sich die Bürger nicht darauf verlassen, dass die alten Buchenwälder bei den Bayerischen Staatsforsten in guten Händen sind. Dass ein großes Forstunternehmen wie die BaySF sich weigert, Daten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zur Verfügung zu stellen, zeigt, dass hier 'von oben' blockiert wird“, sagt Martin Kaiser, Wald- und Klimaexperte bei Greenpeace.

Andere Bundesländer verfügen über diese Daten und haben sie auch auf eine Greenpeace-Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Verfügung gestellt. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass Bayern diese Daten nicht vorliegen. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Weigerung politisch motiviert ist. Denn Bayern blockiert diese Daten nicht nur gegenüber Greenpeace und der Öffentlichkeit: selbst für ein bundesweites Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN), dessen Ergebnisse am kommenden Montag veröffentlicht werden, stellte Bayern als einziges Bundesland die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung. So soll Ministerpräsident Seehofer dem Präsidenten des bayerischen Waldbesitzerverbandes „in die Hand versprochen“ haben, dass Bayern auch Daten zum öffentlichen Wald unter Verschluss hält. Dies berichtete das Holzzentralblatt im Februar 2012. Auch dies ist nicht nachvollziehbar, denn es handelt sich nicht um Daten zum Privatwald, sondern um Daten zum bayerischen Bürgerwald, dem Wald aller Bürgerinnen und Bürger. Warum sollten diese keine Informationen zur Lage ökologisch wertvoller Wälder erhalten? In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ihre geschützten „Urwälder von morgen“ sogar flächenscharf in einer Online-Karte veröffentlicht.

In Bayern soll jedoch auch weiterhin Geheimniskrämerei um die öffentlichen Wälder betrieben werden, noch nicht einmal die Karten der regionalen Naturschutzkonzepte, die für rund ein Drittel der BaySF-Forstbetriebe vorliegen, sind öffentlich einsehbar. Diese sofort zu veröffentlichen wäre ein wichtiger, erster Schritt zu mehr Transparenz im Bürgerwald Bayerns.


Umsetzung von Natura 2000 im Wald nicht ausreichend

Tschimpke: Zur Rettung der biologischen Vielfalt muss EU-Recht besser umgesetzt werden

NABU Pressemitteilung, 9.10.13

Berlin – Anlässlich der am heutigen Mittwoch stattgefundenen Veranstaltung „Natura 2000 im Wald: Wie geht es weiter mit der Umsetzung?“ kritisiert der NABU die Umsetzung des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in deutschen Wäldern als unzureichend. „Zwar zählen in Deutschland heute gut 24 Prozent der Waldfläche zum EU-weiten Rettungsnetz für die biologische Vielfalt, doch gerade im Wald existieren diese Gebiete häufig nur auf dem Papier“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde vor 21 Jahren das Natura-2000-Netzwerk geboren. Zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie hat sie zum Ziel, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen sowie die Situation bedrohter Arten zu verbessern. Dennoch fehlen bis heute in Natura-2000-Gebieten oft die dringend benötigten alten Bäume mit Höhlen und Totholz in ausreichender Menge. Auf sie sind viele der gefährdeten Arten besonders angewiesen. „Damit Natura 2000 in Deutschlands Wäldern endlich entscheidende Erfolge erzielt, brauchen wir präzise, verständliche und mit den Waldbewirtschaftern abgestimmte Managementpläne“, so der NABU-Präsident.

Durch das föderale System gehen die Länder sehr unterschiedlich mit der Umsetzung von Natura 2000 um. So hat beispielsweise jedes Land eigene, oft sehr unterschiedliche Schwellenwerte definiert, die festlegen, wann ein Buchenwald als hervorragend oder gut erhalten gilt. „Damit die biologische Vielfalt in unseren Wäldern besser geschützt wird, müssen die Bewertungskriterien für den Erhaltungszustand von Wäldern verbessert und unter den Bundesländern angeglichen werden“, forderte Tschimpke. Auch die EU-Kommission müsse hier genauer hinschauen.

Um die Akzeptanz von Natura 2000 zu steigern, müssten gerade auch die privaten Waldbesitzer mit ins Boot geholt werden. Ziel müsse es sein, Ausgaben oder geringere Einnahmen, die den privaten Waldbesitzern durch die Umsetzung von Naturschutzbestimmungen entstehen, mit möglichst geringem behördlichem Aufwand finanziell auszugleichen. Dazu sei es laut NABU zunächst notwendig, dass endlich eine Definition der guten fachlichen Praxis für eine naturschonende Waldbewirtschaftung gesetzlich verankert wird. „Die Waldbewirtschafter müssen sich darauf verlassen können, dass positives Handeln, welches über den gesetzlichen Anforderungen liegt, finanziell gewürdigt wird“, so NABU-Waldexperte Stefan Adler.




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