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FFH-Bericht

FFH-Bericht zeigt gemischtes Bild von Deutschlands Artenvielfalt

BMU Pressemitteilung, 5.12.13

Einigen seltenen Tierarten in Deutschland geht es besser als vor sechs Jahren – unter anderem Wolf und Wildkatze. Das zeigt der sogenannte FFH-Bericht, den die Bundesregierung an die EU-Kommission übermittelt hat. Bei anderen Arten bedarf es allerdings noch großer Anstrengungen, um den Negativtrend umzudrehen.

Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht den aktuellen Zustand von rund 200 Tier- und Pflanzenarten sowie rund 90 Lebensräumen ermittelt. Damit erfüllt sie ihre Verpflichtung aus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, die der Erhaltung des europäischen Naturerbes dient. Für jede Art und jeden Lebensraum wird der Erhaltungszustand nach dem Ampelschema differenziert: von grün (=günstig) bis rot (=schlecht). Da viele dieser Arten und Lebensräume repräsentativ sind, liegt mit dem Bericht auch eine solide Diagnose zum Zustand der Biologischen Vielfalt in Deutschland vor. Die Erhebung umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2012.

In einigen Bereichen zeigen die großen Anstrengungen für den Naturschutz erste Erfolge. Bei Wildkatze und Wolf gibt es einen positiven Trend im Vergleich zum letzten Bericht vor sechs Jahren. Für den Biber gilt inzwischen sogar im ganzen Land der beste Erhaltungszustand „grün“. Schlechter als vor sechs Jahren geht es dagegen besonders den Amphibien wie Laubfrosch oder Rotbauchunke, die unter einem Rückgang an Feuchtgebieten leiden.

Auch bei den Lebensräumen ergibt sich ein gemischtes Bild. So ist der Zustand der Buchenwälder überwiegend günstig. In manchen Bereichen wachsen diese für Mitteleuropa typischen Lebensräume sogar. Verschlechterungen gibt es besonders im Bereich des Grünlands. In den vergangenen Jahren ist Grünland immer intensiver genutzt und auch in Ackerland umgewandelt worden.

Grundlage des FFH-Berichts sind umfangreiche Daten der Länder und des Bundes, wobei erstmals bundesweit einheitlich erhobene Geländedaten einflossen. Die Daten wurden durch den Bund zusammengefasst und zwischen den Ländern und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Die EU-Kommission wird nun auf Grundlage der nationalen Berichte einen europaweiten Bericht über den Zustand des europäischen Naturerbes erstellen. Die Bundesregierung wird die nun nach Brüssel übermittelten Rohdaten für Deutschland weiter auswerten und veröffentlichen.




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