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Aktuell

Naturwald und Plantagen in Deutschland

Hendricks: Lübecker Stadtwald ist gutes Beispiel für mehr „Grün in der Stadt“

BMUB Pressemitteilung, 10.2.15

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat den Stadtwald Lübeck als herausragendes Beispiel für das Zusammenspiel von Naturschutz und Stadtentwicklung gewürdigt. „Der Stadtwald Lübeck ist ein echter Bürgerwald und zugleich ein naturbelassenes Ökosystem. Hier kann man lernen, wie man mit kluger Stadtentwicklung der Natur und den Menschen gleichermaßen dienen kann“, sagte Hendricks bei einem Besuch in Lübeck. Die Ministerin hat das Thema „Grün in der Stadt“ in diesem Jahr zu einem Schwerpunkt ihrer Stadtentwicklungspolitik erklärt.

Hendricks informierte sich vor Ort über das Lübecker Konzept der „Naturnahen Waldnutzung“. Der Lübecker Stadtwald vereint mit seinem Modell wirtschaftliche Nutzung, Naturschutz, Klimaschutz sowie Erholung und Naturerfahrung.

Der Stadtwald ist nach FSC (dem Siegel des Forest Stewardship Council) und nach dem Naturland Standard zertifiziert. Gewirtschaftet wird ausschließlich mit heimischen Baumarten aus Naturverjüngung. Zehn Prozent der Waldfläche sind als Referenzflächen für die natürliche Waldentwicklung aus der Nutzung genommen, Biotopbäume und Totholz bleiben erhalten. Der Lübecker Stadtwald trägt daher auch zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei, die die vorbildliche Berücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand fordert.

Zum Thema „Grün in der Stadt“ wird das BMUB am 10. und 11. Juni in Berlin einen Kongress veranstalten. Damit soll eine breite Debatte über Stellenwert und Potentiale von „Grün in der Stadt“ gestartet werden. „Wir wollen den Naturschutz mit der Stadtentwicklung verknüpfen. Die Menschen brauchen Zugang zur Natur, um Erholung im Alltag zu finden. Und das weckt wiederum auch die Begeisterung für den Naturschutz“, so die Ministerin.


Gegen die Natur zu arbeiten, ist teuer

Die ökologische Waldnutzung des Lübecker Stadtwaldes ist gut für die Umwelt - und langfristig auch für die Haushaltskasse. Jetzt interessiert sich Ministerin Hendricks für das Konzept.

Von Anja Franzenburg, Greenpeace-Online, 11.2.15

„Wir wollen den Naturschutz mit der Stadtentwicklung verknüpfen. Die Menschen brauchen Zugang zur Natur, um Erholung im Alltag zu finden“, sagt Hendricks, die das Thema „Grün in der Stadt“ zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt hat. Kein Wunder also, dass sie den Lübecker Stadtwald besucht. Hier darf Totholz herumliegen, das Lebensraum für die allerkleinsten Waldbewohner bietet, und Kinder finden Platz zum Toben – fernab von DIN-genormten Spielplätzen.

Für Hendricks ist der Lübecker Stadtwald aber nicht nur als Naherholungsgebiet interessant. Das Lübecker Forstamt setzt das um, was die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt von allen Besitzern öffentlicher Waldflächen fordert: Zehn Prozent der öffentlichen Wälder sollen bis zum Jahr 2020 einer natürlichen Entwicklung überlassen werden – als Urwälder von morgen. In Deutschland besitzen die Bundesländer die größten öffentlichen Waldflächen – doch die Umsetzung geht schleppend voran. Wie es gehen kann, macht das Lübecker Forstamt vor. Zehn Prozent der Waldflächen des Stadtwaldes dienen als Referenzflächen nicht nur dem Naturschutz sondern auch den Förstern als Lern- und Vergleichsorte.

Ein Idyll – trotz der Bewirtschaftung

Der Lübecker Stadtwald zeigt auch, dass Wirtschaft und Naturschutz sich nicht ausschließen müssen. Das liegt zum großen Teil daran, dass im Wald trotz Forstwirtschaft wachsen darf, was die Natur vorsieht. Die Lübecker sind aber nicht nur wegen der Bedeutung für die Natur von der ökologischen Forstwirtschaft überzeugt. „Gegen die Natur zu arbeiten, kostet langfristig immer Geld“, sagt Knut Sturm, Bereichsleiter des Lübecker Stadtforstamtes.

Was meint er damit? „Wer zum Beispiel Eichen großflächig in einem Buchenwald anbauen will, wie es in der traditionellen Forstwirtschaft Gang und Gebe ist, muss gegen die Natur ankämpfen, da die Buche die Eiche an vielen Standorten verdrängen würde“, sagt Sandra Hieke, Waldexpertin von Greenpeace. „Dazu sind viele Eingriffe in das Ökosystem Wald nötig: Es müsste Licht für die Eiche geschaffen und der Boden vorbereitet werden, Eichensaat eingebracht oder Eichensetzlinge gepflanzt werden, oft müsste sogar ein teurer Zaun gebaut werden, um die Eiche vor Wildverbiss zu schützen. Das kostet Geld.“

Auch das Lübecker Forstamt hat das Ziel, Holz zu ernten. Es greift aber möglichst wenig in den Wald ein und setzt beispielsweise auf die Baumarten, die die Natur vorgibt. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Natur selbst die stabilsten und produktivsten Ökosysteme hervorbringt. So kann hier qualitativ hochwertiges Holz gedeihen.

Auch die Furnierindustrie beklagte vor ein paar Monaten, dass es in Deutschland kaum noch dicke Bäume in der Qualität gäbe, die gebraucht wird, um aus heimischen Hölzern gutes Furnier herzustellen.

Der Lübecker Stadtwald verdient also Beachtung - und viele Nachahmer. „Ministerin Hendricks hat heute betont, dass sie eine ökologische Waldnutzung und zehn Prozent Waldschutz auch in anderen öffentlichen Wäldern begrüßen würde“, sagt Hieke. „Wir hoffen, dass sie sich dafür stark macht.


NABU legt Vorschläge zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Kurzumtriebsplantagen vor

Miller: Richtige Standortwahl beugt Konflikten vor

NABU Pressemitteilung, 9.2.15

Berlin – Kurzumtriebsplantagen, die auch als Energieholzfelder bekannt sind, werden schnell gefordert, wenn es darum geht, die steigende Nachfrage nach Energieholz abzudecken. Derzeit werden rund 6.000 Hektar in Deutschland im Kurzumtrieb bewirtschaftet. Die schnellwachsenden Bäume, wie Pappeln oder Weiden, einer solchen Plantage können dabei positive Effekte auf strukturarme Landschaften haben.

Allerdings können bei ihrer Anlage und Bewirtschaftung auch Konflikte mit dem Naturschutz entstehen. Um diese zu vermeiden, untersucht der NABU derzeit, wie Kurzumtriebsplantagen (KUP) künftig naturverträglicher gestaltet werden können. „Konflikte mit den Zielen des Naturschutzes entstehen vor allem dann, wenn Kurzumtriebsplantagen auf naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen angelegt werden. Das können Feuchtwiesen sein, aber auch Fluss- und Bachauen, Brachflächen oder Offenlandgebiete mit Wiesenbrüter- und Rastvogelvorkommen. Denn dann verlieren diese Flächen ihre Funktion als Lebensraum für verschiedene Arten“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Konkrete naturschutzfachliche Maßnahmen können helfen, diese Konflikte zu vermeiden und die Plantagen und Streifen aufzuwerten. Diese stellt der NABU in einer jetzt veröffentlichten Broschüre vor. So sollten künftig bereits bei der Neuanlage Säume mit Blühstreifen oder der Erhalt von Strauchmänteln beziehungsweise Heckenstrukturen eingeplant werden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Gehölze abschnittsweise zu ernten. So können in den Plantagen lebende Arten besser geschützt werden. Da diese Maßnahmen jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind und häufig auch den Ertrag der Flächen reduzieren, sollten nach Ansicht des NABU künftig bessere Anreize für eine naturverträglichere Gewinnung von Energieholz geschaffen werden.

Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit geförderten F+E-Vorhabens „Naturverträgliche Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen“ untersucht der NABU-Bundesverband zusammen mit der Bosch & Partner GmbH bis Ende 2015 die ökologische Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen in Bezug auf die biologische Vielfalt. Daneben werden in dem Vorhaben Kriterien zur naturverträglichen Standortwahl von KUP entwickelt, um Konflikte mit dem Naturschutz vom Anfang an zu vermeiden.


Minister Remmel: „Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen wird neu ausgerichtet“

Kabinett beschließt Biodiversitätsstrategie NRW als wichtigen Baustein der neuen Naturschutzpolitik

Umweltministerium NRW Pressemitteilung, 20.1.15

Die Landesregierung hat nach Auswertung der Verbändeanhörung die nordrhein-westfälische Strategie zum Schutz der Arten- und Lebensraumvielfalt und des wilden NRW verabschiedet. Die Biodiversitätsstrategie NRW beschreibt den derzeitigen Ist-Zustand der nordrhein-westfälischen Natur- und Landschaftsräume sowie konkrete Maßnahmen für einen ambitionierten Biodiversitätsschutz für das nächste Jahrzehnt. „NRW hat eine faszinierende Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Es ist ein Natur-Schatz direkt vor unserer Tür, den es für unsere Kinder und Enkelkinder zu bewahren und zu schützen gilt. Denn der Verlust an biologischer Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zentrale Herausforderung, vor der die Menschheit steht“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel heute (20.01.2015) nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Mit der Biodiversitätsstrategie NRW setzen wir ein deutliches Zeichen für den Schutz unseres wertvollen Naturerbes, für das wilde NRW. Das zentrale Ziel der Naturschutzpolitik ist, in den nächsten Jahren den weiter fortschreitenden Verlust an Arten- und Lebensräumen zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen“, betonte der Minister. „Die Biodiversitätsstrategie NRW ist unser Fahrplan dafür.“

Die Landesregierung hatte Ende August 2014 den Entwurf der Biodiversitätsstrategie NRW vorgelegt. Bis Ende September 2014 konnten Verbände und Organisationen zum Entwurf der Strategie Stellung beziehen. Insgesamt 35 Stellungnahmen gingen von den angehörten Stellen im Umweltministerium ein.

Gegenüber dem Entwurf wurden nach der Auswertung der Verbändeanhörung unter anderem folgende inhaltliche Klarstellungen in der Biodiversitätsstrategie NRW vorgenommen:
  1. Betonung des empfehlenden Charakters der Strategie für die Flächen im Privat- und Körperschaftsbesitz.
  2. Differenzierung der Ausgangslage der biologischen Vielfalt zwischen Agrarlandschaft und Wald.
  3. Hinweis, dass insbesondere im Forstbereich keine Organisationsänderungen zugunsten von Biologischen Stationen bzw. Naturschutzverbänden geplant sind.
  4. Streichung der Douglasie aus der Liste der invasiven Arten.
  5. Darstellung der beiden forstlichen Zertifizierungssysteme FSC und PEFC ohne besondere Wertung.
  6. Erstellung von Baumschutzsatzungen in allen Kommunen.
  7. Würdigung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für Naturschutzmaßnahmen auf deren Flächen.
Mit der Biodiversitätsstrategie NRW ist ein weiterer politischer Schwerpunkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Strategie bildet eine Standortbestimmung der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik und ihrer Ausrichtung für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Zusammen mit dem geplanten neuen Landes-Naturschutzgesetz und dem geplanten Ökologischen Jagdgesetz wird durch die Biodiversitätsstrategie NRW die Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen neu ausgerichtet.

Bereits im Vorgriff auf die Biodiversitätsstrategie NRW hat die Landesregierung den Naturschutz-Etat von 18 auf 36 Millionen Euro verdoppelt. Remmel: „Zwei Euro jährlich pro Einwohnerin und Einwohner ist das Mindeste, was uns unsere Natur wert sein sollte. Mit diesen Mitteln wollen wir die massiven Eingriffe in die Natur zumindest teilweise wieder rückgängig machen. Dazu investieren wir in Artenschutzprojekte und in die Entwicklung von Schutzgebieten. Wir wollen der Natur wieder Räume und damit Möglichkeiten zur freien Entwicklung zurückgeben, die ihr in den letzten Jahrhunderten genommen wurden. Unser Naturerbe ist ein wertvoller Schatz direkt vor unserer Tür. Es ist aber auch ein Schatz, den es immer wieder neu zu entdecken und zu bewahren gilt. Schon jetzt sind wir dabei, die Festplatte unserer Natur unwiederbringlich zu löschen. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Nach der letzten Erhebung zur „Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW“ sind noch immer knapp 45 Prozent der heimischen Tiere, Pilze und Pflanzen gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben, dazu wertvolle und einzigartige Lebensräume bedroht. Insgesamt werden in der Biodiversitätsstrategie NRW rund 150 Ziele und Maßnahmen beschrieben, dazu gehören zum Beispiel:
  • Die Novellierung des Landschaftsgesetzes hin zu einem Landesnaturschutzgesetz,
  • Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen,
  • Erhöhung des Waldflächenanteils mit natürlicher Waldentwicklung auf ca. fünf Prozent der Gesamtwaldfläche in Nordrhein-Westfalen (Wildniswälder),
  • ökologische Entwicklung von Gewässern und Auen mit dem NRW-Programm „Lebendige Gewässer“,
  • Schutzprogramme für besonders gefährdete Arten wie Äschen, Wiesenvögel und Wildkatze,
  • Reduzierung des täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf fünf Hektar und langfristig auf null Hektar (netto),
  • Erhöhung des Biotopverbundes, also die Durchgängigkeit von Lebensraum zu Lebensraum, von derzeit elf auf mindestens 15 Prozent der Landesfläche,
  • Erarbeitung einer landesweiten Konzeption zur Wiederherstellung von Heidegebieten, Magerrasen und Mooren,
  • Vervollständigung des Schutzgebietssystems inklusive Qualitätsoffensive in den Schutzgebieten,
  • Erhöhung des Anteils standortgerechter Buchenwälder von heute 19 auf über 20 Prozent,
  • Schutz des Grünlandes einschließlich der Entwicklung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Strukturen in der Agrarlandschaft,
  • Ausweitung des Vertragsnaturschutzes und des ökologischen Landbaus,
  • Förderung der Umweltbildung von der Kita bis zur Hochschule,
  • und das Erlebbarmachen des wertvollen Naturerbes des Landes für seine Bürgerinnen und Bürger.
Verlust der biologischen Vielfalt bedroht das wilde NRW

In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Dieser Artenreichtum ist die Folge des Nebeneinanders zweier großer, sehr verschiedener Naturräume: Dem atlantisch geprägten Tiefland und dem kontinental geprägten Bergland. Jede dieser Regionen bietet eine historisch gewachsene Vielfalt von Lebensräumen (Biotopen) mit ihren typischen Tieren und Pflanzen, vom kleinsten Insekt über unseren „Urwald-Baum“, die Rotbuche, und den Wanderfalken als weltweit schnellstem Lebewesen bis hin zum größten Wildtier in NRW, dem europäischen Wisent. Ein Schatz direkt vor unserer Tür. Aber auch ein Schatz, der bedroht ist und den es zu bewahren gilt.

Weltweit ist die biologische Vielfalt massiv bedroht. Seit Jahrzehnten ist ein dramatischer Rückgang der Arten zu beobachten. So liegt die gegenwärtige Verlustrate in einigen Regionen der Welt etwa 100 bis 1.000 Mal höher als die natürliche Aussterberate. Auch in NRW geht der Verlust an biologischer Vielfalt weiter. Unsere Landschaften und Lebensräume haben sich durch die Eingriffe des Menschen stark verändert. Dies zeigt zum Beispiel ein Blick auf die Wälder in Deutschland: Von Natur aus wären rund zwei Drittel der Fläche Deutschlands von unserem Ur-Baum, der Rotbuche, bedeckt. Heute sind es real aber nur noch knapp sechs Prozent der Fläche.

Unser Naturerbe in NRW zu erhalten, ist eine Herkulesaufgabe, denn auch in NRW konnte bisher das Artensterben nicht aufgehalten werden: Etwa 45 Prozent der untersuchten Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Nach der aktuellen „Roten Liste NRW“ sind dabei Schmetterlinge (rund 55 Prozent), Moose (60 Prozent), Kriechtiere (etwa 71 Prozent) sowie Vögel und Wildbienen/Wespen (jeweils rund 52 Prozent betroffen) überdurchschnittlich gefährdet.

Die Ursachen des Artensterbens sind häufig menschengemacht: Hierzu gehören unter anderem die zu intensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenfraß. So gehen täglich in NRW etwa zehn Hektar an wertvollen Lebensräumen für eine Vielzahl von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten verloren.

Das NRW-Umweltministerium will dem fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt mit der neuen Biodiversitätsstrategie NRW und einem neuen Landesnaturschutzgesetz entgegenwirken.


Biodiversitätsstudie schockt mittelständische Säger im Sauerland

Südwestfalen-Nachrichten, 10.2.15

http://www.suedwestfalen-nachrichten.de/biodiversitaetsstudie-schockt-mittelstaendische-saeger-im-sauerland-20150210.html




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