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Aktuell

EU-Verfahren wegen zu wenig Schutzgebieten

NABU begrüßt Vorgehen der EU-Kommission gegen Deutschland

Naturschutzvorgaben nicht umgesetzt
Tschimpke: Längst überfälliger Schritt


NABU Pressemitteilung, 25.3.15

Berlin/Brüssel – Der NABU hat die Eröffnung eines offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie begrüßt.

„Die Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Deutschland, haben sich mit der einstimmigen Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1992 verpflichtet, Schutzgebiete für EU-weit bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume auszuweisen, rechtlich zu sichern und Maßnahmen zu ihrer Pflege festzulegen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Mitgliedstaaten und in Deutschland die hierfür verantwortlichen Bundesländer hatten also wahrlich genug Zeit, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.“

Vor allem die schnelle Erarbeitung fundierter Managementpläne sei dringend erforderlich, gemeinsam mit allen Landnutzern in den jeweiligen Gebieten. „Der NABU hat seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht und dass die Länder hierfür mehr Personal und Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen“, so Tschimpke. Es sei ein Trauerspiel, dass – mehr als zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der FFH-Richtlinie und fünf Jahre nach Ende der offiziellen Frist – erst für die Hälfte aller FFH-Gebiete ein Managementplan existiere.

Angesichts des fortschreitenden Artensterbens und der Verschlechterung der Lebensräume begrüßt der NABU daher die Entscheidung der neuen EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker, Deutschland und die Bundesländer jetzt dazu aufzufordern, die ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete endlich auch rechtlich zu schützen und geeignete Managementmaßnahmen zu erarbeiten, damit die Schutzziele zum Erhalt der bedrohten Arten und Lebensräume auch erreicht werden können.

Hintergrund:

Es geht in diesem laufenden Verfahren nicht primär darum, die FFH-Gebiete in jedem Fall als Naturschutzgebiete auszuweisen. Zwar bemängelt die EU-Kommission tatsächlich, dass die Gebiete zum Großteil noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden und damit einhergehend auch noch keine Erhaltungsziele festgelegt wurden. Zwar sind nach Ansicht des NABU Naturschutzgebiete eine besonders geeignete Kategorie, um FFH-Gebiete rechtlich zu sichern, die Wahl der geeigneten Mittel ist den Mitgliedstaaten aber gemäß FFH-Richtlinie freigestellt. Weiteres zentrales Element des Verfahrens ist vielmehr die Tatsache, dass für viele Gebiete immer noch keine Maßnahmen festgelegt wurden, mit denen sichergestellt wird, dass die in den Gebieten vorkommenden Arten und Lebensraumtypen auch tatsächlich geschützt und erhalten werden können. Nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie kommen hierfür insbesondere Managementpläne infrage.


Deutschland droht EU-Klage wegen Naturschutzmängeln

Die EU wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung von Schutzgebieten vor. Im Fall einer erfolgreichen Klage vor dem EuGH droht eine Geldstrafe.

(dpa) - 25. März, 2015

http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-03/naturschutz-eu-deutschland




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