powered by <wdss>
Aktuell

Jagd auf Wölfe

NABU weist Forderung des DJV nach einer Neubewertung der Wolfspopulation zurück

Miller: Rechtsetzung zum Schutz des Wolfes ist eindeutig

NABU Pressemitteilung, 31.7.15

Berlin – Der NABU weist die Forderung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) nach einer Neubewertung der Wolfspopulation zum jetzigen Zeitpunkt zurück. „Das Wolfsmonitoring ist in der Praxis bislang nicht ausreichend umgesetzt, so dass uns wichtige Erkenntnisse über Wanderbewegungen, Revieransprüche und langfristige Reproduktionserfolge nicht vorliegen, die wissenschaftlich fundierte Aussagen über die Bestandsentwicklung möglich machen. Daher ist es in der derzeitigen Situation nicht hilfreich, laufend nach Argumenten zu suchen, den Wolf am Grünen Tisch als im Bestand gesichert zu erklären, während die drängendsten Fragen unbeantwortet bleiben“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Auch zu der Frage, ob einzelne Wölfe dauerhaft ein auffälliges Verhalten an den Tag legen, sei bislang zu wenig bekannt. Es entspräche nicht der Faktenlage, den Wolf als Risikofaktor für den Menschen zu erklären. Erst in der vergangenen Woche war in Sachsen erneut ein erschossener Wolf gefunden worden. „Die negative Haltung und Öffentlichkeitsarbeit des DJV und seiner Landesverbände sind mit dafür verantwortlich, dass er seinen Mitgliedern impliziert, der Wolf bringe zwangsläufig nur Probleme mit sich. Insofern verursacht der DJV eine Atmosphäre der Intoleranz gegenüber Wölfen. Manch einer mag da den illegalen Abschuss eines Wolfes als eigene Heldentat sehen“, so Miller. Der DJV solle lieber seine Rolle als anerkannter Naturschutzverband wahrnehmen und gemeinsam für die Akzeptanz des Wolfes werben. „In der Rückkehr des Wolfes liegt auch eine Chance für die Natur, die der DJV trotz allen Engagements vieler Jäger in Sachen Wolfsschutz nicht wahrnimmt“, kritisierte Miller.

Darüber hinaus mache es sich der Jagdverband zu einfach, eine Änderung des Schutzstatus in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zu fordern: „Der Wolf ist darüber hinaus auch über die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt“, so Miller. Der DJV müsse eine Antwort darauf geben, ob er wegen des Wolfes sämtliche Rechtsetzungen im Artenschutz in Frage stellen wolle. Der NABU vermisst im jüngsten Positionspapier des DJV zum Wolf ein klares Bekenntnis zu dieser Art. „Wenn es das einzige Ziel der Jägerschaft ist, über die Hintertür die Bejagung des Wolfes wieder einführen zu wollen, sollen sie dies auch offen und ehrlich formulieren“, ergänzte Miller. Dies könne dann aber nicht auf der Grundlage als anerkannter Naturschutzverband erfolgen, sondern diene lediglich den Eigeninteressen der Jäger.


NABU: Illegale Wolfstötungen häufen sich – sieben tote Wölfe in nur sechs Jahren

NABU begrüßt Ermittlungen durch das Landeskriminalamt in Sachsen

NABU Pressemitteilung, 28.7.15

Berlin/Spremberg – Der NABU verurteilt den illegalen Abschuss eines Wolfes im Landkreis Görlitz. Das tote Tier war in der Nacht auf Sonntag unweit der Autobahn A4 bei Vierkirchen gefunden worden. „Innerhalb von nur sechs Jahren ist es inzwischen der siebte illegal getötete Wolf in Sachsen“, erklärte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Bis heute konnte in keinem der Fälle ein Verdächtiger ausfindig gemacht werden. Daher begrüßt der NABU die Aufnahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt. „Wir hoffen, dass durch den Einsatz des LKA der Schütze ermittelt werden kann und er oder sie entsprechend verurteilt wird. Ein illegal geschossener Wolf ist keine Trophäe für die heimische Wohnzimmerwand – es ist eine Straftat, die bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann“, so Miller.

Über den näheren Fundort machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst keine Angaben. Die Tat soll sich dem Vernehmen nach bei Vierkirchen ereignet haben. „Das wäre insofern bemerkenswert, als dass die letzten fünf Wolfstötungen alle in einem Umkreis von 40 Kilometern stattgefunden hätten. So wie Luchse in Bayern inzwischen ein als Bermudadreieck bekanntes Gebiet fürchten müssen, haben wir es wohl auch in Ostsachsen mit einem ähnlichen Gebiet für Wölfe zu tun“, so Miller.

In dem neuerlichen Abschuss sieht der NABU eine zunehmende Verschärfung der Diskussion um den Wolf in Sachsen. 2012 wurde das Wildtier auf Drängen des Landesjagdverbandes in das sächsische Jagdrecht aufgenommen, damit eine bessere Akzeptanz innerhalb der Jägerschaft erreicht werden kann. Seither sind vier tote Wölfe in Sachsen gefunden worden.

Im Juni dieses Jahres hatte der Bundesjägertag in Dresden ein Positionspapier zum Wolf veröffentlicht. Der NABU bedauert, dass sich der Deutsche Jagdverband (DJV) darin nicht klar zum Wolf als Teil der heimischen Fauna und als bedeutsamen Bestandteil des Naturhaushaltes bekennt. Der NABU appelliert daher an den DJV, das Thema Wolf positiv zu besetzen und – in seiner Rolle als anerkannter Naturschutzverband – den Wolf nicht weiter grundlegend als „Problemart“ darzustellen. „Das Nebeneinander von Wolf und Mensch ist möglich. Genau das sollte der Deutsche Jagdverband auch vermitteln. Würde der DJV seine Scheuklappen ein wenig öffnen, wäre das für die Akzeptanz des Wolfes sehr hilfreich“, so Miller.


„Wilderer haben in Deutschland leichtes Spiel“

WWF: Täter werden fast nie ermittelt und selten verurteilt
WWF fordert Spezialeinheiten für Umwelt- und Artenschutzkriminalität


WWF Pressemitteilung, 3.8.15

Wilderei auf bedrohte Tierarten ist nicht nur ein Problem in Afrika oder Asien, sondern auch in Deutschland. Darauf weist die Naturschutzorganisation WWF anlässlich einer neuen Fernsehdokumentation hin, die am Montagabend in der ARD ausgestrahlt wird und auf einer einjährigen Recherche des MDR und des Journalisten Bastian Schlange von CORRECTIV beruhen.

Die Journalisten deckten auf, dass heimische Reptilen, Amphibien und sogar Singvögel von illegalen Tierhändlern und Schmugglern im großen Stil bedroht werden. Hinzu kommen laut WWF immer wieder spektakuläre Fälle. So wurden allein in Sachsen innerhalb der vergangenen Jahre nachweislich sieben Wölfe illegal erschossen. Im Bayerischen Wald verschwinden regelmäßig Luchs in einem „Bermudadreieck“ jenseits der Nationalparkgrenzen. Auch Greifvögel werden zu hunderten Opfer von illegalen Abschüssen. Zudem plündern Wilderer regelmäßig Eier aus deren Nestern. Hierzu gibt es nur in drei Bundesländern überhaupt Daten und Erkenntnisse, und zwar für Nordrhein-Westfalen und Brandenburg und Bayern.

„Wilderer und illegale Artenschmuggler haben in Deutschland leichtes Spiel. Täter werden fast nie ermittelt und selbst wenn, kommt es viel zu selten zu Verurteilungen“, kritisiert WWF-Sprecher Roland Gramling. Deutschland habe bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf. Die Bundesländer müssten endlich bei den zuständigen Landeskriminalämtern Spezialeinheiten für Umwelt- und Artenschutzkriminalität etablieren. Derzeit gibt es nur in NRW eine derartige Stabsstelle. Zudem fehle eine zentrale Auswertung für artenschutzrechtliche Verstöße.

„Zu Eigentums- oder Verkehrsdelikten gibt es Statistiken und eine entsprechende Erfassung und Auswertung. Aber bei illegalen Tötungen von geschützten Tierarten sind wir weitgehend blank. Verlässliche Zahlen gibt es kaum. Dabei sind illegale Abschüsse von bedrohten Tierarten keine Kavaliersdelikte, sondern Verbrechen“, kritisiert Gramling.

Während in Ländern wie Österreich (Bundeskriminalamt), Italien (Sondereinheit der Forstpolizei) und den USA (fish and wildlife service) Wilderei-Delikte von speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Sondereinheiten verfolgt wird, ist in Deutschland die örtliche Polizeibehörde meist auf sich alleine gestellt. Ohne spezifische fachliche Ausbildung und Routine ist ein Aufklären derartiger Delikte schwer möglich.


DJV fordert Neubewertung der Wolfspopulation

Dänische Wölfe stammen größtenteils aus dem Baltikum – Mitteleuropäische Flachlandpopulation ist nicht isoliert

Deutscher Jagdverband Pressemitteilung, 29.7.15

Wissenschaftler aus Deutschland und Dänemark haben jetzt unabhängig voneinander bestätigt, dass bei Wölfen ein genetischer Austausch des deutsch-westpolnischen Vorkommens mit dem nordosteuropäisch-baltischen Vorkommen besteht. Dies ist eine der Kernaussagen des neuen Positionspapiers des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zum Wolf. Der DJV fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der hiesigen Wolfsvorkommen hinsichtlich Erhaltungszustand, Herkunft und Wanderbewegungen. Dr. Liselotte Andersen von der Universität Aarhus hat erstmals belegt, dass ein Großteil von 18 in Dänemark nachgewiesenen Wölfen aus Nordost-Polen stammt. Ihr Weg nach Dänemark kann nur über Land, also durch Deutschland, geführt haben. Auf Nachfrage bestätigte die Wissenschaftlerin, dass zwischen 2012 und 2015 sogar insgesamt 40 Wolfsindividuen in Dänemark nachgewiesen werden konnten. Der Anteil der Wölfe aus dem Baltikum sei jedoch noch nicht abschließend bestimmt. Verena Harms, Mitarbeiterin des Senckenberg-Forschungsinstituts in Gelnhausen (Nationales Referenzzentrum für die Genanalyse von Wölfen), bestätigte zudem kürzlich als Sachverständige vor dem Sächsischen Landtag, dass „durchaus Zuwanderungen von Wölfen“ nach Deutschland aus dem Baltikum belegt sind und dass die Mitteleuropäische Flachlandpopulation „eindeutig keine isolierte Population darstellt“.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse fordert der DJV die Bundesregierung auf, ein grenzübergreifendes Wolfsmonitoring aufzubauen und genetische Untersuchungen zu vereinheitlichen sowie zu intensivieren. Das derzeitige Erfassungssystem bewertet der DJV als lückenhaft. Mittelfristiges Ziel muss ein internationales Wolfsmanagement sein. Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz betrachten das deutsch-westpolnischen Vorkommen nach wie vor als eine isolierte Population. „Wir sehen das anders. Die Vernetzung der Populationen ist nun mehrfach nachgewiesen, der günstige Erhaltungszustand des Wolfes - bezogen auf das Verbreitungsgebiet von Deutschland über Polen, das Baltikum und darüber hinaus - ist erreicht“, betonte Dr. Armin Winter, DJV-Naturschutzreferent. Der Wolf solle baldmöglichst aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt werden. Dies sei eine folgerichtige rechtliche und wildbiologische Konsequenz der dynamischen Ausbreitung des Wolfes.




» zurück
 

Druckversion