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Aktuell

Invasive Arten

Kabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten

BMUB Pressemitteilung, 22.2.17

Die Bundesregierung hat heute neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss ein entsprechendes Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten.

Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen von Arten in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gehören zu den größten Gefahren für die biologische Vielfalt weltweit. Einige Neuankömmlinge können "invasiv" werden und Ökosysteme, Biotope oder Arten schädigen, wenn sie sich etwa massenhaft vermehren und natürlich vorkommende Arten verdrängen. Auch in Deutschland können einige invasive Arten ernsthafte nachteilige Folgen für Natur, Mensch und Wirtschaft haben.

Daher verbietet die EU per Verordnung Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Einige sind bereits weit verbreitet, wie etwa die Chinesische Wollhandkrabbe oder der Waschbär. Andere Arten wie das Großblütige Heusenkraut, die Asiatische Hornisse oder der Chinesische Muntjak wurden bisher in Deutschland nur selten in freier Natur nachgewiesen.

Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten der Unionsliste in der Umwelt muss zudem überwacht werden.

Das heute im Kabinett beschlossene Durchführungsgesetz legt unter anderem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen.

Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen nach dem Durchführungsgesetz Aufgabe der Länder, da nur diese die konkreten Verhältnisse vor Ort beurteilen können. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.


Die zwei Seiten der Mistel

Heilpflanze breitet sich massiv aus, mit fatalen Folgen für Obstbäume - befallene Äste jetzt zurückschneiden

NABU Pressemitteilung, 24.2.17

Berlin – Im Winter sieht man sie von Weitem: Misteln. Den kugelig wachsenden Pflanzen werden Heilkräfte nachgesagt – und das nicht erst seit Asterix und Obelix. Die Laubholz-Mistel (Viscum album) ist deutschlandweit stark auf dem Vormarsch, für Obstbäume wird sie zunehmend zur Gefahr. Der NABU schlägt daher Alarm – vor allem mit Blick auf Streuobstwiesen.

„Für einige Gegenden sind Misteln inzwischen zum echten Problem geworden. Die Pflanzen leben als Halbschmarotzer und entziehen dem Wirt mit ihren Saugwurzeln Wasser und Nährstoffe. Besonders gefährlich wird es für Bäume, die nicht rechtzeitig und regelmäßig gepflegt werden“, so Markus Rösler, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Streuobst.

Der NABU rät daher, jetzt, im Spätwinter und zeitigen Frühjahr, befallene Obstbäume zu beschneiden. Äste mit Mistelbefall sollten mindestens 30 bis 50 Zentimeter ins gesunde Holz zurück abgesägt werden. Damit kann die Ausbreitung der Pflanze in der Regel gestoppt werden, wenn der Baum noch nicht zu stark angegriffen ist. Andere Bekämpfungsmethoden, wie etwa das Abschneiden der Misteln oder ihr Abdecken mit schwarzer Folie, haben sich nicht als erfolgreich erwiesen. Besonders häufig betroffen sind Apfelbäume sowie Ebereschen, auch als Vogelbeere bekannt. Keine Gefahr besteht hingegen für Birnen, Kirschen, Pflaumen oder Zwetschgen.

Für die Verbreitung der Misteln hat sich die Natur einen besonderen Trick einfallen lassen: Ihre weißen Früchte sind extrem klebrig. „Viele Vögel naschen gern an den Beeren. Ein Teil der Früchte bleibt dabei an ihren Schnäbeln haften. Wetzen die Vögel den Schnabel an einem Zweig oder hinterlassen dort ihren Kot, kleben die Mistelsamen an der Rinde des künftigen Wirtsbaumes fest. So kann sich die Mistel über mehrere Kilometer verbreiten“, erklärt Rösler. Untersuchungen in Berlin und Brandenburg hätten gezeigt, dass mindestens 27 Vogelarten die Mistelbeeren auf dem Speiseplan haben, darunter die vergleichsweise seltene Misteldrossel und der Seidenschwanz, ein Wintergast aus Skandinavien und Russland, aber auch häufige Arten wie Sing- und Wacholderdrossel.

Misteln wachsen vergleichsweise langsam. Erst im zweiten Jahr bildet sich der erste verzweigte Spross mit ledrigen Laubblättern. Bis die Pflanze ihre typische kugelige Form erreicht, vergehen viele weitere Jahre. Misteln können dabei bis zu 70 Jahre alt werden. Vor allem von Böden, die stark mit Stickstoff versorgt sind, profitieren die Misteln enorm.

Die Laubholz-Mistel breitet sich nahezu flächendeckend in Deutschland aus. Auffällig stark vermehrt sie sich in süd- und mitteldeutschen Regionen, beispielsweise im Saarland, der Pfalz, Franken aber auch den östlichen Bundesländern. Der Befall in den Streuobst-Beständen ist hier so massiv, dass NABU-Fachleute von einer Gefährdung der Streuobstbestände ausgehen. Im nördlichen Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie an der Ostseeküste ist die Mistel zwar auch auf dem Vormarsch, hier gilt sie aber noch nicht als Gefahr für Hochstamm-Obstbäume.

Als Ursachen für die Ausbreitung der Mistel sehen die NABU-Experten vor allem die unregelmäßige Pflege von Streuobstbeständen. Daneben begünstigen wohl auch klimatische Veränderungen, wie lange Trockenphasen und der daraus resultierende Stress für die Obstbäume, den Vormarsch. Gleichzeitig rückt die Mistel auch in höhere Lagen vor, inzwischen befällt sie Bäume in Lagen über 1.000 Meter. „In vielen Gegenden hält sich zudem das hartnäckige Gerücht, Misteln stünden unter besonderem Schutz – das ist falsch. Sie dürfen geschnitten werden und sollten es auch“, so Rösler.

Nach Ansicht des NABU sind längst noch nicht alle Fragen zur Ausbreitung sowie Methoden zur Bekämpfung der Mistel geklärt. Daher fordern die Streuobst-Experten von den Obst-Forschungseinrichtungen in Bund und Ländern, die Ausbreitung der Mistel systematisch zu untersuchen, biologische Bekämpfungsmethoden zu erproben und Kommunen sowie Verbände über den jeweils aktuellen Stand in Sachen Forschung und Bekämpfung zu informieren.




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