|
|
Aktuell
Tag des Wolfes
NABU: Herdenschutz schützt auch Wölfe
Miller: Anstrengungen für einen flächendeckenden Herdenschutz in Wolfsgebieten müssen intensiviert werden
NABU Pressemitteilung, 26.4.17
Berlin Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ (30.4.) appelliert der NABU an Bund und Länder sowie Nutztierhalter, Herdenschutzmaßnahmen intensiv voranzutreiben. Auch 15 Jahre nach Rückkehr der Wölfe nach Deutschland sind selbst in Bundesländern, in denen Wölfe bereits seit vielen Jahren leben, noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Schafe und andere Nutztiere vor möglichen Übergriffen zu schützen. Ungeschützte Nutztiere können für Wölfe der Auslöser sein, häufiger auf Weiden nach Beute zu suchen.
„Die Pflicht zum Schutz von Nutztieren vor Schäden liegt bei den Eigentümern. Diese Aufgabe wird von sehr vielen Nutztierhaltern äußerst ernst genommen. Wichtigstes Ziel muss es jedoch sein, dass Herdenschutz in Wolfsregionen auch flächendeckend umgesetzt wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In den Teilen Deutschlands, wo Wölfe erst seit kurzem heimisch seien, müssten Nutztierhalter aktiv unterstützt werden, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf in einer besiedelten Landschaft möglichst konfliktfrei zu regeln.
Ein Erfolgsmodell dafür ist der Herdenschutzhund. Der NABU stellt diese Arbeitshunde daher in den Mittelpunkt des diesjährigen „Tag des Wolfes“. Herdenschutzhunde, offiziell als „Hirtenhund im Herdenschutzeinsatz“ bezeichnet, werden weltweit seit Jahrtausenden erfolgreich eingesetzt nicht nur zum Schutz von Schafen, sondern auch bei Rindern, Pferden oder Gatterwild. Die Methode ist uralt und hat sich rund um den Globus bewährt: Über 50 verschiedene Rassen existieren. Einige davon schützen auch in Deutschland die ihnen anvertraute Herde gegen Übergriffe.
„Herdenschutzhunde wachsen schon als Welpe in 'ihrer' Herde auf. Sie binden sich sowohl an das Territorium als auch an die Herdentiere. Bei Gefahr demonstrieren sie Stärke und Dominanz und schlagen Alarm. Wölfe riskieren in den seltensten Fällen einen Kampf mit den mindestens ebenbürtigen Hunden und ziehen weiter. Diese Erfahrungen werden von Nutztierhaltern, die Herdenschutzhunde einsetzen, immer wieder bestätigt“, sagt NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Die Zahl der durch Herdenschutzhunde bewachten Herden in Deutschland nimmt stetig zu was wiederum den Wölfen nützt. „Weniger Konflikte führen zu mehr Akzeptanz richtiger Herdenschutz nutzt also auch den Wölfen. Übrigens: Herdenschutzhunde stellen keine Gefahr für Touristen und Haushunde dar, sofern diese außerhalb des Zaunes bleiben oder sich auf Almweiden ruhig und besonnen verhalten“, so Bathen weiter.
Damit Herdenschutz in Wolfsgebieten flächendeckend angewendet und Herdenschutzhunde eingesetzt werden können, müssen für Nutztierhalter Anreize geschaffen und politische Rahmenbedingungen zügig angepasst werden. So sind zum Beispiel die Bestimmungen der Bundes-Hundehaltungsverordnung noch nicht auf den Einsatz von Herdenschutzhunden ausgerichtet. Auch ist die Vermeidung von Nutztierrissen immer noch kein Bestandteil der Ausbildung von Nutztierhaltern. Pauschale Beschränkungen der finanziellen Höhe staatlicher Unterstützung, beispielsweise bei der so genannten De minimis Beihilfe der EU, bewertet der NABU als absolut unzureichend und fordert eine entsprechende Nachbesserung.
Umgang mit Problem-Wölfen
Umweltverbände fordern in einem offenen Schreiben von den Bundesländern ein klares Bekenntnis zum einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen
Gemeinsame Pressemeldung von IFAW und NABU, 20.4.17
Berlin - Ein Jahr nach der Tötung des Wolfes „MT6“ ziehen die Umweltverbände International Fund for Animal Welfare (IFAW) und der Naturschutzbund (NABU) eine kritische Bilanz des Wolfsmanagements in den Bundesländern, insbesondere im Umgang mit auffälligen Wölfen: Bis heute wurde nicht ausreichend untersucht, wodurch das auffällige Verhalten von „MT6“ ausgelöst wurde.
IFAW und NABU fordern mehr Qualität, Transparenz und eine bessere Vernetzung im Wolfs-Monitoring von Bund und Ländern. Vor einem Jahr wurde der erste freilebende Wolf in Niedersachsen zum Abschuss frei gegeben. Der Wolfsrüde, der einen Peilsender trug und unter dem Namen „MT6“ bekannt war, stammte aus dem Rudel, das auf dem niedersächsischen Truppenübungsplatzes Munster lebt. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert und ein nach Einschätzung von Experten zuletzt unberechenbares Verhalten gezeigt. Daraufhin wurde der Wolf auf Anordnung des zuständigen niedersächsischen Umweltministeriums am 27. April 2016 erschossen. Die Naturschutzverbände IFAW und NABU hatten ihr Bedauern über den Tod des Tieres und zugleich Verständnis für die Entscheidung geäußert. MT6 habe durch sein auffälliges Verhalten am Ende ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko für Menschen dargestellt.
Durch das Bundesumweltministerium ist in einem ersten wichtigen Schritt zur Koordinierung des Wolfsmanagements die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) eingerichtet worden. Ein zentraler Baustein des DBBW ist ein Expertengremium, das die Bundesländer im Umgang mit auffälligen Wölfen berät. Diese Kompetenz müsse in jedem einzelnen Fall genutzt werden. Vor diesem Hintergrund appellieren die Verbände in einem offenen Brief an die Umweltminister der Länder, insbesondere bei Verdachtsfällen von auffälligen Wölfen, die Beratung durch das Wolfsberatungszentrum intensiv zu nutzen.
Beim Fall des Wolfes „Pumpak“ in Sachsen der Anfang des Jahres zum Abschuss freigegeben, und danach nicht mehr gesichtet wurde hatten die sächsischen Behörden diese Beratungsleistung bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen.
Aus internationalen Studien („NINA Studie“) ist bekannt, dass ausgewachsene Wölfe extrem selten die Nähe zu Menschen suchen: Meistens sind Begegnungen ungefährlich und sind in der Regel auf eine naive Neugier junger Wölfe zurückzuführen, die sich mit dem Heranwachsen verliert.
Wiederholte Begegnungen eines Einzelwolfes mit Menschen und die Entwicklung von dreistem Verhalten werden im Tollwut freien Mitteleuropa am wahrscheinlichsten von einer Anfütterung durch Menschen verursacht. Die präventive Arbeit und Aufklärung der Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung, um die absichtliche oder unabsichtliche Anfütterung zukünftig zu verhindern.
Derzeit gibt es aus dem Heidekreis in Niedersachsen Meldungen von einem Wolf, der ein unnatürlich auffälliges Verhalten zeigen soll. Für die Sicherheit des Menschen und den Schutz des Wolfes muss auch in diesem Fall rasch überprüft werden, ob der Wolf eventuell angefüttert wurde und darin möglicherweise die Ursache des potentiell auffälligen Verhaltens liegt.
Es ist in solchen Fällen nicht gänzlich auszuschließen, dass auch ein Risiko für Menschen bestehen kann. Nach Ausschöpfung aller sanfteren Maßnahmen der Vergrämung kann es als letzte Möglichkeit notwendig werden, auffällige oder problematische Wölfe nach der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen, so wie es bei MT6 der Fall war. Solche Entscheidungen müssen fachlich begründet und wissenschaftlich nachvollziehbar sein und bestimmten Entscheidungskaskaden folgen. Nach wie vor sind die Verbände überzeugt, dass wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6 der Fall war, als letzte Maßnahme entnommen werden können. Dafür reichen die Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes völlig aus. Jede Entnahme muss jedoch im Einzelfall gesondert betrachtet und begründet werden und bei der Entscheidungsfindung sollte die DBBW der zentrale Ansprechpartner sein.
Dringendste Aufgabe sollte aber die Prävention sein, um die Notwendigkeit der Tötung zu vermeiden. Die Verbände weisen darauf hin, dass es mehr Aufklärung unter der Bevölkerung seitens der zuständigen Stellen für Wolfsmanagement geben sollte, um unerwünschte Verhaltensentwicklungen bei Wölfen zu vermeiden. Ein zentraler Aspekt hierbei ist, dass das (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Anfüttern von Wölfen unbedingt zu vermeiden ist.
Tag des Wolfes: Einheitliches Schutzmanagement nötig
Grünen-Bundesfraktion Pressemitteilung, 28.4.17
Anlässlich des bundesweiten „Tag des Wolfes“ vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) am 30. April erklärt Steffi Lemke, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Naturschutz:
Es ist ein Erfolg des Arten- und Naturschutzes, dass ein einst ausgerottetes Tier wieder bei uns leben kann. Die Rückkehr nach über 150 Jahren Abwesenheit bringt natürlich auch Herausforderungen und Probleme mit sich. Weil immer wieder auch Nutztiere zur Beute von Wölfen werden, brauchen wir endlich klare Regelungen für die Kompensation und Prävention. In Deutschland gibt es dafür bisher keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Tierhalter dürfen mit diesem Problem aber nicht alleine gelassen werden.
Agrarminister Schmidt weigert sich, dass Beratungs- und Informationszentrum Wolf um den wichtigen Aspekt des Herdenschutzes zu erweitern. Haushaltsanträge werden von der Großen Koalition regelmäßig abgelehnt. Doch nur durch frühzeitige und schnelle Beratung, durch bundeseinheitliche unbürokratische Hilfen für Nutztierhalter, sowohl für die Prävention als auch den Ausgleich bei Rissen, kann eine Rückkehr des Wolfes Akzeptanz finden jenseits von Stammtischparolen nach Obergrenzen und Abschuss.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerium müssen endlich gemeinsam aktiv werden, um die Interessen von Nutztierhaltern und den Schutz des Wolfes unter einen Hut zu bringen.
» zurück
|
|
|
|
|
|