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Aktuell

Einschränkung des Umweltrechts

Umweltverbände kritisieren Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung als ungeeignet

Frühzeitige und umfassende Beteiligung beschleunigt Planungen – Geplante Einschränkungen des Umweltrechts führen nur zu Verzögerungen

Gemeinsame Pressemeldung von BUND, DUH, NABU und DNR, 18.7.18

Berlin. Die Umweltverbände BUND, DUH und NABU sowie der Umweltdachverband DNR haben den heute von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich als ungeeignet kritisiert. Mit den geplanten Einschränkungen des Umweltrechts und den damit zu erwartenden Klagen dagegen würden Verfahren verzögert statt sie zu beschleunigen. Eine Beschleunigung könne hingegen nur erreicht werden, wenn Umwelt- und Klimabelange von Beginn an berücksichtigt und in einem frühzeitigen und umfassenden partizipativen Beteiligungsprozess erörtert würden. Vor allem bei den Straßenplanungen fehle eine vernünftige Priorisierung zum Erhalt und zu einer sinnvollen Ergänzung des Straßennetzes wie auch das frühzeitige Prüfen von Alternativen mit Nullvariante. Klima- und Umweltschutz spielten bei den 1.300 Straßenbauprojekten de facto keine Rolle.

Kritik äußern die Umweltverbände auch an der geplanten Einführung der Regelung für vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen für Straßen- und Eisenbahnbauvorhaben, vor allem, wenn diese den Artenschutz betreffen. Zwar hätten die Umweltverbände durchaus Verständnis, wenn beispielsweise Brücken im Bestand zügig saniert würden. Dies dürfe aber nicht zu einem Freifahrtschein für jegliche Vorhaben werden, sondern müsse klar auf Projekte zur Erhaltung des Bestandsnetzes beschränkt werden. Besonders im Bereich der Bahn könne Planungsbeschleunigung ein Schlüssel für den Erfolg der klimapolitisch notwendigen Verkehrswende sein. Deshalb müsse auch zwischen den Vorschlägen für Schiene und Straße unterschieden werden.

Konstruktive Ansätze – wie die Ausweitung einer elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Einführung eines Projektmanagers für Planfeststellungsverfahren – könnten über die Vielzahl der Mängel des Gesetzentwurfes nicht hinwegtäuschen. Teilweise seien die Vorschläge nach Einschätzung der Verbände gar europarechtlich bedenklich.

Nach Überzeugung der Umweltverbände werde die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung und der Ausbau des Genehmigungstyps "Plangenehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung" die Vollzugsbehörden eher verwirren und zu rechtlichen Unklarheiten führen. Denn entweder müsse in der Praxis ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, was eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraussetze. Oder es gehe eine Nummer kleiner ohne UVP und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Plangenehmigung mit UVP vermische beide Zulassungstypen und hebe die Vorteile beider Verfahren auf. "Im Ergebnis weiß am Ende niemand, was zu tun ist, und der praktische Vorteil steht nur auf dem Gesetzespapier", so die Verbände weiter.

Die Verbände weisen ferner darauf hin, dass der Erörterungstermin die einzige öffentliche Möglichkeit ist, Aspekte zum Vorhaben zu besprechen. Hierauf zu verzichten, werde schnell zum Bumerang und führe gerade nicht zu einer Beschleunigung – Stuttgart 21 sei dazu ein mahnendes Beispiel. "Eine zielführende Beschleunigung macht erst nach ausreichender Problemanalyse Sinn. Diese ist bislang nicht zu erkennen. Mit einem unüberlegten Vorgehen kann sich die gewünschte Beschleunigung schnell ins Gegenteil verkehren", betonten die Verbände.




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