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Aktuell

Insekten- und Gewässerschutz

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Grüne Liga und WWF Deutschland und ihres Dachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR), 6.11.18

Anlässlich der morgen beginnenden 91. Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern appellieren die Naturschutzverbände BUND, DUH, NABU, Grüne Liga, WWF und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring in einem gemeinsamen Schreiben an die Umweltminister und -senatoren, die enormen Herausforderungen zum Insekten- und Gewässerschutz gemeinsam anzugehen und auf eine stärkere Kohärenz und Integration der Ziele des Insekten- und Gewässerschutzes in über die Umweltpolitik hinausreichende Politikbereiche und Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

"Die Verschmutzung unseres Trinkwassers und das Massensterben unserer Insekten haben die gleiche Ursache: Eine verfehlte Landwirtschaftspolitik, die den massenhaften Eintrag von Pestiziden und Düngern fördert. Was wir brauchen, ist ein ressortübergreifendes Sofortprogramm für eine vielfältige und gesunde Natur! Wer die Gewässer rettet, rettet auch Insekten", betont Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings.

"Die Problemlage ist klar, jetzt geht es um Lösungen. Wenn wir im Insekten- wie im Gewässerschutz etwas erreichen wollen, dann wird dies nur über eine naturverträglichere EU-Agrarpolitik funktionieren. Die Umwelt- und Agrarminister der Länder müssen gemeinsam von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner fordern, sich bei den derzeitigen GAP-Verhandlungen in Brüssel für ambitionierten Naturschutz und ausreichende Finanzmittel einzusetzen" stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller klar.

"Gewässerrandstreifen sind für den Schutz der Wasserressourcen, aber auch als Rückzugsraum für Insekten von elementarer Bedeutung. Deshalb plädieren wir für bundesweit einheitliche Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite, innerhalb derer die Ausbringung von Düngern und Pestiziden verboten ist," führt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, aus. Er fordert weiter: "Um alle Gewässer bis 2027 wieder in einen guten Zustand zu bringen, muss zudem der Umsetzungsstau bei den notwendigen Maßnahmen jetzt beendet werden. Auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge, die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die UMK erarbeitet hat, müssen Bundesregierung und Bundesländer einen gemeinsamen Aktionsplan erstellen, der klar darlegt, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zuständigkeiten die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden soll."

Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH: "Die Bundesregierung muss ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ausweiten. Das Düngerecht muss deutlich verschärft werden, damit sich betroffene Lebensräume und Arten langfristig erholen können. Ebenso nötig sind eine konsequente Anwendung des Bau- und Immissionschutzrechts durch die Länder sowie finanzielle Anreize, um Stoffeinträge zu verringern. Ansonsten drohen eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen an die EU. Denn die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern: Der EU-Kommission genügen die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung nicht."

"Pestizide zu reduzieren hilft Insekten und Gewässern gleichermaßen. Seit Jahren verschleppt die Bundesrepublik Deutschland, die Vorgaben der EU-Pestizidgesetzgebung umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) muss endlich überarbeitet werden, um Wirkung zu entfalten. Auch werden viele der in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizid-Wirkstoffe von der Gewässerüberwachung gar nicht oder nur unzureichend erfasst. Es ist höchste Zeit, im Rahmen der geplanten Ackerbaustrategie endlich eine Verpflichtung zu einer konsequent ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraxis auf den Weg zu bringen", kommentiert Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser.

Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland stellt noch einmal die Wichtigkeit der Richtlinie heraus: "Mit der WRRL können wir symbolisch zwei Fliegen mit einer Klappe schützen. Um eine Verbesserung der Gewässer in Deutschland zu erreichen und auch die Gewässerrandstreifen mit Blick auf den Insektenschutz weiterzuentwickeln, ist die WRRL das zentrale Instrument. Wir brauchen daher ambitionierte Maßnahmen, mehr Geld und mehr Personal, damit die Umsetzung der WRRL zum Erfolg wird. Davon profitieren nicht nur unsere Gewässer, sondern auch viele gefährdete Insektenarten."


Insektenschutz auf Sparflamme rettet keine Biene

WWF-Statement zur Lage von Fluginsekten in Deutschland
„Aktionsprogramm Insektenschutz“ vor Lackmustest


WWF Pressemitteilung, 7.11.18

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Entomologische Verein Krefeld (EVK) haben heute artenspezifische Auswertungen zur Lage von Fluginsekten in Deutschland vorgestellt. Gleichzeitig beschäftigt sich die Umweltministerkonferenz mit dem Eckpunktepapier zum "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung. Dazu Jörg-Andreas Krüger, Geschäftsleiter Naturschutz beim WWF Deutschland:

"Die Bestände von Bienen, Schmetterlingen und Käfern befinden sich im Sturzflug. Ein entscheidender Grund für das dramatische Insektensterben in Deutschland ist die ständige Intensivierung der Landwirtschaft. Falls Insekten nicht direkt durch Insektizide sterben, fehlen ihnen Lebensraum und Nahrungsgrundlagen. Pestizide vernichten die Wildkräuter, Gräser und Grünstreifen. Enge Fruchtfolgen auf den Äckern führen zu Fehlernährung der Insekten. Da Insekten wichtige Nahrungsgrundlage für viele Vögel und Amphibien sind, verschwinden auch diese zunehmend aus unseren Landschaften.

Das "Aktionsprogramm Insektenschutz" wird nur dann zum Lebensretter für Biene und Co., wenn Umweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium Hand in Hand arbeiten. Sonst droht Insektenschutz auf Sparflamme und der rettet keine Biene. Das Thema Pestizidreduktion ist der Lackmustest dafür, wie ernst beide Ressorts - und damit die Bundesregierung insgesamt - das Insektensterben vor unserer Haustür nehmen. Ohne wirksame Maßnahmen zur Pestizidreduktion kein wirksamer Insektenschutz."


Gewässerzustand: Kritisch

WWF-Report: Bundesländer-Ranking zu Wasserqualität und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Umweltministerkonferenz zum Handeln aufgefordert


WWF Pressemitteilung, 5.11.18

Zu viel Nitrat und Quecksilber, hinzukommen Begradigungen, Vertiefungen, Wehre und Stauanlagen – der Zustand deutscher Gewässer ist flächendeckend prekär und verstößt gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Zudem gibt es bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wasserpolitik gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Das ist das Ergebnis einer WWF-Untersuchung, die die Naturschutzorganisation am Montag in Berlin vorgestellt hat.

Demnach bilden Rheinland-Pfalz, Bayern oder Schleswig-Holstein zwar die Spitzengruppe beim Wasserschutz. Doch auch sie bleiben weit hinter den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zurück. Laut WWF-Vorstand Christoph Heinrich sind sie nur „die Einäugigen unter den Blinden“. Zum Mittelfeld gehören Hessen, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, und Baden-Württemberg. Die Nachzügler sind Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Eine Bewertung für Hamburg und Bremen war laut WWF nicht möglich. Beide Ländern haben ihre Fließgewässer alle als „erheblich beeinträchtigt“ eingestuft, so dass keine natürlichen Fließgewässer mehr in Bremen und Hamburg vorkommen.

Insgesamt zeichnet die WWF-Analyse, die auf offiziellen Behördendaten fußt, ein alarmierendes Bild: Für über ein Drittel der deutschen Grundwasservorkommen wird ein „schlechter chemischer Zustand“ konstatiert. Grund hierfür sind die gravierenden Nitrateinträge durch den Agrarsektor. Diese bleiben eines der größten, ungelösten Probleme der deutschen Wasserproblematik. Die Quecksilberbelastung, vor allem eine Folge der massiven Kohlestromerzeugung in Deutschland, liegt beinahe flächendenkend über den in der Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben Grenzwerten. Derartige Überschreitungen führen zu einer Gefährdung der Gewässerorganismen und der menschlichen Gesundheit. Jahrzehntelang wurden selbst kleinste Fließgewässer unter Ingenieursgesichtspunkten begradigt und damit ihrer „ökologischen Seele“ beraubt. Praktisch alle Flüsse sind als Wasserstraßen ausgebaut. Mithin können nur noch 8 Prozent der deutschen Bäche und Flüsse als ökologisch intakt bezeichnet werden.

„Insgesamt verfehlen alle sechszehn Bundesländer die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie“, kritisiert Heinrich. Anlässlich der am Mittwoch startenden Umweltministerkonferenz in Bremen der Länder fordert er daher die Landespolitik auf, „den Gewässerschutz endlich ernst zu nehmen“ und die Richtlinie konsequent umsetzen. „Es wurde zu lange weggesehen, wenn weite Teile der Industrie und des Agrarsektors auf Kosten unseres Wassers gewirtschaftet haben. Das Problem wurde verschleppt. Notwendig sind mehr Geld, mehr Personal und vor allem der politische Wille, unser Wasser zu schützen.“ Bei der laufenden regulären Überprüfung der WRRL muss Deutschland sich auf EU-Ebene für den Erhalt des heutigen Rechtsrahmens offensiv aussprechen. Die Bestrebungen auf EU-Ebene - auf Drängen von Industrie-Lobby und einigen Mitgliedstaaten – die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie aufzuweichen, Fristen zu verlängern und damit insgesamt den Wasserschutz zu schwächen bezeichnete Heinrich als „absolut kontraproduktiv und gefährlich“. Außerdem forderte er angesichts der Nitrat- und Quecksilberbelastung eine Wende in der Landwirtschaft und einen zügigen Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung.

Hintergrund

EU-Wasserrahmenrichtlinie: Die Wasserrahmenrichtlinie wurde 2000 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen. Für Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.

WWF-Kampagne: #ProtectWater

Das Wasser ist in Gefahr. Die EU-Kommission könnte auf Drängen von Industrie-Lobby und einigen Mitgliedstaaten schon bald den europäischen Schutz unser Flüsse, Seen und Bäche schwächen. Denn bereits heute geht es den Gewässern schlecht. Über Generationen hinweg wurden sie verschmutzt und zerstört. Nitrat, Quecksilber, Begradigungen, Staudämme sind einige Teile davon. Wenn die EU-Kommission jetzt auch noch die Schutzstandards schwächt, statt sich endlich für die Gewässer stark zu machen, hätte das fatale Auswirkungen auf wertvolle Ökosysteme. Und für zahllose Vogel-, Fisch- , Säugetier- und Insektenarten, die an und im Wasser leben.


Schulze legt Plan für Glyphosat-Ausstieg vor

Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen

BMU Pressemitteilung, 6.11.18

Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pflanzenschutzmittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern."

UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: "Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang."


Kommentar: Bundesregierung muss ein ambitioniertes Pestizidreduktionsprogramm auf den Weg bringen und Glyphosat verbieten

BUND Pressemitteilung, 6.11.18

Das Bundesumweltministerium hat heute einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Eine neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll den Ausstieg ergänzen. Dazu sagt Silvia Bender, Abteilungsleiterin Biodiversität beim BUND:

"Der BUND begrüßt den Vorstoß. Diese Vorschläge sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Die Bundesregierung muss ein ambitioniertes Pestizidreduktionsprogramm entwickeln, um dem Insektensterben kurzfristig entgegenzuwirken und die Biodiversität sowie unsere natürlichen Ressourcen zu schützen. Besonders gefährliche Pestizide müssen sofort verboten werden. Langfristig muss eine giftfreie Landwirtschaft erreicht werden, denn die Biodiversität muss in der Fläche geschützt werden – zehn Prozent reichen hier nicht aus. Sie sind nur ein Anfang.

Die Pläne des Umweltministeriums müssen weiterentwickelt werden und die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist aufgefordert, diese zu unterstützen. Der Glyphosatausstieg in Deutschland muss unabhängig von einer Wiederzulassung auf EU-Ebene kommen. Ein Ausstieg auf Bundesebene ist möglich und die Ministerien müssen hier an einem Strang ziehen. Dazu muss dringend ein verbindliches Ausstiegsszenario für Glyphosat bis 2021 entwickelt werden. Der BUND fordert etwa ein sofortiges Verbot in Naturschutz- und Trinkwasserschutzgebieten, bei Privatanwendungen im Garten und im kommunalen Bereich. Im landwirtschaftlichen Bereich fordern wir ein schrittweises Verbot bis zu einem Komplettausstieg bis 2021."


NABU begrüßt Pläne zum Einstieg in den Ausstieg von Glyphosat

Miller: Glyphosat hat keine Zukunft – Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ist gefordert

NABU Pressemitteilung, 6.11.18

Berlin – Der NABU begrüßt, dass Bundesumweltministerin Schulze das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beim Wort nimmt, innerhalb der laufenden Legislaturperiode den Glyphosat-Ausstieg dingfest zu machen. Hierfür hat die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht nur die Möglichkeit, den Glyphosat-Einsatz über Anwendungsbeschränkungen einzelner glyphosathaltiger Produkte bis 2023 schrittweise einzudämmen.

Laut Bundesumweltministerium sollen dabei so genannte biodiversitätsfreundliche Kompensationsflächen eine entscheidende Rolle spielen, die im Acker- und Gemüseanbau auf zehn Prozent der Flächen verpflichtend umgesetzt werden müssen, wenn dort Glyphosat zum Einsatz kommt. Darüber hinaus soll in den neuen Anwendungsauflagen festgeschrieben werden, dass sensible Gebiete vom Einsatz zwingend verschont und bei Gewässern ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden muss.

Aus NABU-Sicht müssen die vorgesehenen Kompensationsflächen einen naturschutzfachlichen Mehrwert haben und zusätzlich zu den bereits verpflichtenden Ökologischen Vorrangflächen umgesetzt werden. Aus Naturschutzsicht bieten sich hierfür mehrjährige und genügend breite Blühstreifen oder dauerhaft angelegte Brachflächen an.

Miller: „Nun liegt es an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, den Vorschlägen der Bundesumweltministerin zur schrittweisen Reduktion des Glyphosat-Einsatzes zuzustimmen. Da Frau Klöckner keine Gelegenheit verpasst, ihren Willen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu betonen, sollte sie diese Chance nutzen. Ansonsten droht ihr ein empfindlicher Glaubwürdigkeitsverlust.“

Es sei ein wichtiger Schritt, dass sich das Bundesumweltministerium für einen nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden einsetzen will. Die Bundesregierung muss sich national für strengere Anwendungsauflagen für sämtliche Pestizid-Produkte und auf EU-Ebene für ein Zulassungsverfahren einsetzen, dass den Schutz der biologischen Vielfalt umfassend berücksichtigt. „Die Fehler, die bei der Zulassung von Wirkstoffen wie Glyphosat und Neonicotinoiden gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen“, so Miller.

Angesichts des alarmierenden Insekten- und Vogelsterbens müsse der Einsatz von Pestiziden deutlich reduziert werden. „Das kann nur durch eine grundlegende EU-Agrarreform gelingen – zu der die Bundesregierung immer noch keine klare Position hat. Nur dann erhalten Landwirte Anreize und Investitionshilfen zur Umstellung auf pestizidfreie oder -arme Bewirtschaftung“, so Miller.




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