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Aktuell

EU-Klage gegen deutsche Agrarpolitik

NABU: EU reißt der Geduldsfaden - Deutschland droht doppelte Klage wegen Versäumnissen in der Agrarpolitik

Miller: Wiesen und Weiden in ökologisch katastrophalem Zustand, peinliche Flickschusterei beim Düngerecht

NABU Pressemitteilung, 25.7.19

Brüssel/Berlin – Erneut steht Deutschland wegen massiver Versäumnisse in der Agrarpolitik am Pranger: Am heutigen Donnerstag hat die EU-Kommission gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet. Brüssel kritisiert darin den ökologisch katastrophalen Zustand von Wiesen und Weiden sowie die weiterhin unzureichende Umsetzung des Düngerechts. „Die Verfahren zeigen erneut: Deutschland versagt beim Schutz der Natur vor der eigenen Haustür“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Mit dem neu eingeleiteten Verfahren zu Wiesen und Weiden bestätigt die EU eine Beschwerde, die der NABU bereits 2014 in Brüssel eingereicht hat. Vor allem die artenreichen Teile des so genannten Grünlands verschwinden hierzulande in rasantem Tempo. 80 Prozent der Lebensräume auf Wiesen und Weiden sind in Gefahr, 35 Prozent sogar von vollständiger Vernichtung bedroht. Die Folge: Das Insektensterben wird massiv angeheizt.

„Lebendige Wiesen und Weiden sind für unsere Artenvielfalt so wichtig wie die Regenwälder Südamerikas. Doch Deutschland hat es jahrzehntelang zugelassen, dass wertvolle Wiesen verschwanden und heute nur noch Graswüsten sind. Damit wurde das Rückgrat unserer Artenvielfalt systematisch zerstört“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Wiesen und Weiden machen fast 14 Prozent der deutschen Landesfläche aus. Mehr als zehn Prozent von ihnen sind europarechtlich geschützt. Als Kohlenstoffspeicher sind sie im Kampf gegen die Klimakrise unerlässlich, hier leben zudem 40 Prozent aller in Deutschland auf der Roten Liste stehenden Arten. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, in Brüssel konkrete Lösungen für den besseren Grünlandschutz auf den Tisch zu legen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – und mögliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe, wie aktuell beim Düngerecht.

„Bund und Länder müssen jetzt dringend handeln, um artenreiche Wiesen und Weiden besser zu schützen“, so Miller. Notwendig sind dazu spezielle Förderprogramme für Landwirte, die blühende Wiesen und Weiden pflegen wollen. Solche Programme existieren zwar bereits, sind aber meist mit zu wenig Geld ausgestattet. „Und in Naturschutzgebieten muss gelten: kein Gift, weniger Dünger und weniger Tiere pro Fläche. Andernfalls wird der Begriff Naturschutzgebiet ad absurdum geführt“, so Miller.

Auch beim Dauerthema Düngeverordnung reißt der EU-Kommission nun offenbar der Geduldsfaden. Die Kommission kritisiert die zuletzt vorgelegten Nachbesserungen der Bundesregierung als wissenschaftlich nicht ausreichend begründet. Außerdem fordert sie einen Gesetzentwurf, der ebenfalls in den kommenden acht Wochen vorliegen muss. „Diese Flickschusterei beim Düngerecht ist hochgradig peinlich. Mit ihrer Untätigkeit schadet die Bundesregierung nicht nur unserem Grundwasser, sondern auch den Insekten. Und den Landwirten fehlt weiterhin jede Rechts- und Planungssicherheit“, so Miller.

Aufgrund der Versäumnisse Deutschlands sei es umso wichtiger, dass die EU konsequent als Hüterin der Gesetze auftritt. So habe der scheidende Umweltkommissar Karmenu Vella beide Verfahren – und weitere gegen andere Mitgliedstaaten – als eine seiner letzten Amtshandlungen umgesetzt. Auch die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss nach Ansicht des NABU dafür sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die EU-Umweltgesetze konsequent umsetzen, im Sinne des Gemeinwohls. Dies sei auch Wunsch der Bevölkerung: Bei der Europawahl haben sich die Wähler für eine starke EU ausgesprochen, in der Klima- und Naturschutz Priorität haben. Verfahren gegen Mitgliedstaaten müssen zudem deutlich schneller ablaufen – denn auch die Artenvielfalt verschwindet in enormem Tempo.

Um den Durchbruch zur Rettung der Artenvielfalt zu erzielen, sei ein Schritt zwingend notwendig: eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik. Die EU müsse ihre bislang umweltschädliche Subventionsverteilung beenden und stattdessen jene Landwirte belohnen, die naturverträglich arbeiten und damit die Artenvielfalt und unsere Lebensgrundlagen schützen. Für die Förderung dieser konkreten Naturschutzleistungen von Landwirten müssen EU-weit künftig mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr bereitstehen.


Nitratrichtlinie: Deutschland erhält Mahnschreiben

BMU Pressemitteilung, 25.7.19

Die Europäische Kommission hat gegenüber Deutschland heute das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet. Auch die Düngeverordnung von 2017 reicht nach ihrer Auffassung nicht zur Umsetzung des EuGH-Urteils aus. Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium hatten im Juni, nach intensiver Diskussion mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten Vorschläge zur Anpassung der geltenden Düngeregelungen an die Europäische Kommission übermittelt, um den Schutz der Gewässer vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu verbessern. Auch diese Vorschläge sind aus Sicht der Europäischen Kommission nicht ausreichend.

Die beiden Bundesministerien werden jetzt den Inhalt des Mahnschreibens der Europäischen Kommission prüfen und die Antwort innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abstimmen. Die Bundesregierung arbeitet daran in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung zu erzielen. In dieser Zeit wird die Bundesregierung weiterhin Gespräche mit der EU-Kommission führen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Klares Ziel ist es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen und eine mögliche Verurteilung zu vermeiden und Strafzahlungen abzuwenden.

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren "zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen" zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.




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