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Aktuell

Wisente und Luchse

Bitte nicht schießen!

350 Meter vor der deutschen Grenze wurden im polnischen Cedynia zwei Wisentbullen gesichtet, die auch nach Deutschland kommen könnten.

WWF Pressemitteilung, 13.9.19

Vor zwei Jahren hatte schon einmal ein freilaufender Wisent die Grenze überquert und wurde dann bei Lebus in Brandenburg auf Anordnung des Ordnungsamt-Leiters von einem Jäger erschossen. Ein zweites „Lebus“ dürfe es nun nicht geben, so die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland. „Wenn Wisente von sich aus in ihre ehemalige Heimat zurückkehren, sollten wir sie willkommen heißen und nicht abschießen. Abgesehen davon ist die Abschussfreigabe eines streng geschützten Tieres ohne ein ersichtliches Gefährdungspotential eine Straftat“, sagt WWF-Wisent-Expertin Nina Gandl. Gegen den Leiter des Ordnungsamtes hatte der WWF damals Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde allerdings wieder eingestellt.

Den Abschuss des Wisents im Jahr 2017 bezeichnet Gandl als „Ausdruck einer Hilflosigkeit der Behörden“. Ihre Kritik: „Wenn der Leiter eines Ordnungsamts nicht weiß, wie er mit Wildtieren umgehen soll, ist das für Deutschland ein Armutszeugnis in Punkto Artenschutz. Der Vorfall war für die Politik aber scheinbar kein Warnschuss, denn seitdem ist nicht viel passiert. Wenn überhaupt lastet das Wildtiermanagement häufig auf den Schultern von engagierten Ehrenamtlichen, professionelle Strukturen fehlen überwiegend. Deutschland muss dringend sein Wildtiermanagement professionalisieren.“

Ein enger Erfahrungsaustausch sowie eine grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn kann laut WWF betroffenen Bundesländern wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern helfen, sich auf die Rückkehr der Großsäuger vorzubereiten. Durch Schutzmaßnahmen und Auswilderungsprojekte in Polen konnten sich die Bestände beider Arten dort über die letzten Jahre erholen und finden jetzt zunehmend ihren Weg nach Deutschland.

Gefahren für die öffentliche Sicherheit gehen von wildlebenden Wisenten in der Regel nicht aus, so die Einschätzung des WWF. Dass das artspezifische Verhalten der Tiere für den Menschen keine Bedrohung ist, haben sowohl in Polen als auch in Deutschland erfolgreich durchgeführte Projekte mit ausgewilderten Wisenten gezeigt. Wie bei jedem Wildtier, gilt auch bei einem Wisent Ruhe zu bewahren, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und das Tier nicht unnötig zu erschrecken.

Der WWF Deutschland wird alle Landkreise in der Nähe der gesichteten Wisente über die Tiere und deren mögliches Auftauchen in Deutschland informieren. Darüber hinaus startender WWF-Deutschland, das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V., die Humboldt-Universität zu Berlin, die West Pomeranian Nature Society (ZTP) und das Kulturzentrum im polnischen Mirosławiec dazu Mitte September ein länderübergreifendes Projekt.

Dr. Hannes König vom ZALF, welches die Projektkoordination übernimmt, merkt hierzu an, „dass eine Sensibilisierung betroffener Landnutzer, insbesondere aus den Bereichen Land- / Forstwirtschaft, aber auch Jagd, Naturschutz, Tourismus und Verkehr notwendig ist, um neben einer höheren Akzeptanz für den Artenschutz auch nachhaltige Managementstrategien umzusetzen.“

Wandernde Wildtiere wie Elch, Wisent und Wolf kennen keine Ländergrenzen, wie der aktuelle Fall zeigt. Ziel des gemeinsamen Projektes ist es, ein grenzüberschreitendes Management der beiden Arten zu initiieren und gemeinsam Lösungsansätze für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Tier zu erarbeiten.


Schuldspruch gegen Luchs-Wilderer

Verurteilung im Fall von Luchs-Wilderei im Bayerischen Wald / WWF: Klima des Schweigens durchbrechen.

WWF Pressemitteilung, 12.9.19

Das Amtsgericht Cham hat am Donnerstag einen Landwirt, Waldbauern und Jäger aus dem Bayerischen Wald der Wilderei auf Luchse für schuldig befunden. Der Angeklagte wurde wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen des illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Hierzu erklärt Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversität in Deutschland und Europa:

„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt ist, auch wenn man beim Strafmaß im unteren Bereich des Möglichen geblieben ist. Von dem Schuldspruch des Amtsgerichts Cham geht hoffentlich trotzdem eine Signalwirkung aus. Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen werden und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Wilderei in Deutschland muss im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt und angegangen werden. Hier kommt auch der Justiz eine Schlüsselrolle zu. Der Straftatbestand der Wilderei muss konsequent verfolgt und Täter verurteilt werden. Nur so können wir das Klima des stillschweigenden Tolerierens und des Wegschauens im Umfeld von Wilderern durchbrechen und verändern. Wilderer müssen spüren, dass ihre Taten weder von der Justiz noch von der Gesellschaft und ihrem sozialen Umfeld akzeptiert werden.“




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