powered by <wdss>
Aktuell

Wölfe, Luchse und Rotmilane

EuGH erteilt pauschaler Wolfsjagd eine Absage

BUND-Kommentar, 10.10.19

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Frage, ob und unter welchen Umständen Wölfe geschossen werden dürfen, erklärt Silvia Bender, Abteilungsleiterin für Biodiversität beim BUND:

"Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Wolfsjagd haben die Forderungen nach immer schärferen Gesetzen und Verordnungen gegen die Wiederaus­breitung der Wölfe einen klaren Dämpfer erhalten. Pauschale Rudelab­schüsse auf Verdacht hin dürften kaum rechtskonform sein.

Im Urteil wird betont, dass Abschüsse selektiv und gezielt sein müssen. Da außerdem der Herdenschutz in den allermeisten Fällen eine bestehende Alternative zur Wolfsjagd darstellt, sollten sich auf Abschussquoten beruhende ungezielte Tötungen ebenfalls kaum umsetzen lassen. Damit wären auch wolfsfreie Zonen nicht mit EU-Recht vereinbar.

Im Herdenschutz liegt der Schlüssel für die Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung. Darüber hinaus bietet der jetzige Rechtsrahmen bereits genug Handlungsspielraum, um problematische Wölfe zu töten. Eine weitere Verschärfung der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick auf den Wolf lehnt der BUND ab und bewertet den Änderungsvorschlag an sich kritisch – auch vor dem Hintergrund des heutigen Urteils."

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hat heute klargestellt, dass die Entnahme von Wölfen nur auf Grundlage klar belegbarer Kriterien und nur selektiv zulässig ist. Der zugrundeliegenden Frage, ob behördlich genehmigte Quoten-Abschüsse zur Eindämmung illegaler Tötungen von Wölfen mit EU-Recht vereinbar sind, wurde eine Absage erteilt. Gleichzeitig betonte der EuGH, dass vor behördlichen Abschusserlaubnissen alle verfügbaren Alternativen zur Entnahme geprüft werden müssen. Zudem muss mit wissenschaftlichen Daten fundiert untermauert werden, dass die Wolfstötungen wirklich zum Erreichen des formulierten Ziels führen.


NABU: EuGH bestätigt - Hände weg vom Wolf!

Finnland-Urteil sollte der Bundesregierung eine Mahnung sein

NABU Pressemitteilung, 11.10.19

Berlin – Zum gestern ergangenen Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof zur Rechtmäßigkeit der Wolfsjagd in Finnland begrüßt der NABU, dass der EuGH die hohen rechtlichen Hürden für die Bejagung von Wölfen und die Wichtigkeit der FFH-Richtlinien betont hat. In Deutschland war das Urteil vor dem Hintergrund der Erleichterung von Wolfsabschüssen oder Forderung nach Schutzjagden Spannung erwartet worden.

„Das Urteil zeigt, dass alle Forderungen nach Abschusserleichterungen oder gar der Bejagung von Wölfen im Widerspruch zum FFH-Recht stehen“, kommentiert NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik Ralf Schulte. „Darüber hinaus unterstreicht das Urteil, dass alle Maßnahmen des Wolfsmanagements im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des günstigen Erhaltungszustandes stehen müssen. Dem Herdenschutz muss als Instrument der Vorbeugung und der Schadensabwehr daher deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.“

Der EuGH betont nochmals die strengen Auflagen der FFH-Richtlinie zur Vergabe von Ausnahmeregelungen bei der Quotenjagd oder ähnlichen Praktiken. So muss beispielsweise klar gezeigt werden, dass Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (z.B. Herdenschutz, Reduzierung von illegaler Jagd) zweckdienlich sind und dies nicht mit einer anderen zufriedenstellenden Lösung erreicht werden können. Und genau dies konnte Finnland bislang nicht hinreichend belegen.

Nach Auffassung des NABU müssen Herdenschutz und Weidetierhaltung unterstützt werden statt sich weiterhin von unsachlichen Forderungen nach präventiven Bestandsregulierungen, wie von Agrarministerin Klöckner propagiert, leiten zu lassen. Das gestrige Urteil unterstreicht einmal mehr die fehlende rechtliche Handhabe für ein solches Vorgehen. Schon 22.500 Bürger sind dem Aufruf des NABU mit der Aktion „Hände weg vom Wolf“ gefolgt und haben ihre Abgeordneten aufgerufen, gegen das geplante Gesetz zu stimmen.


NABU: Neuer Bericht zeigt Auswirkungen von Windrädern auf den Rotmilan-Bestand

Miller: Weiterer Windenergie-Ausbau nur mit umfassendem Rotmilan-Schutz

NABU Pressemitteilung, 14.10.19

Berlin – Mit Blick auf eine aktuell im Fachmagazin „DER FALKE“ erschienene Analyse zur Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland hat sich der NABU erneut dafür ausgesprochen, dass der notwendige Ausbau der Windenergie in Deutschland im Einklang mit dem Artenschutz erfolgen muss. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), Koordinator der offiziellen bundesweiten Vogelbestandserfassungen, hat jetzt die Ergebnisse einer detaillierten Analyse der jüngsten Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland veröffentlicht. Danach gehen die Rotmilanbestände in Landkreisen mit einer hohen Dichte an Windrädern zurück, während sie in Landkreisen ohne Windräder zunehmen.

„Dieser Zusammenhang ist äußert bedeutsam und zeigt, dass der notwendige weitere Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht durch eine von der Windindustrie geforderte und derzeit sogar vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Aufweichung des Artenschutzrechts erreicht werden darf, sondern Klima- und Artenschutz von vornherein zusammen gedacht werden müssen“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Insbesondere der Rotmilan ist als Vogel der Offenlandschaft und durch sein Flugverhalten häufig von Kollisionen mit Windkraftanlagen betroffen, weil er beim Jagen nach unten schaut und die Anlagen gar nicht sieht.

In der Studie vergleichen die Autoren des DDA die mit gleicher Methode erfolgten bundesweiten Erfassungen des Rotmilan-Brutbestands der Zeiträume 2005 bis 2009 und 2010 bis 2014. Für jeden der 285 Landkreise im Verbreitungsgebiet der Art wurde die ermittelte Bestandsveränderung mit der Anzahl von Windenergieanlagen pro Quadratkilometer Fläche korreliert. Eindeutiges Ergebnis: Je mehr Windräder, desto schlechter die Bestandsentwicklung. In Landkreisen ohne Windräder nahm der Bestand zu, bei etwa 0,1 Windrädern pro Quadratkilometer waren die Bestände stabil, bei über 0,15 Anlagen auf gleicher Fläche waren die Bestandstrends negativ.

Insgesamt führt dies zu einem bundesweit betrachtet stabilen Rotmilan-Bestand, was die Windindustrie bereits im August zu einer Jubelmeldung über die angeblich konfliktfreie Koexistenz von Windenergieanlagen und dem aufgrund seines gegabelten Schwanzes auch als „Gabelweihe“ bekannten Greifvogel veranlasste. Dieser Fehlinterpretation hatte der NABU bereits in einer Stellungnahme deutlich widersprochen und darauf hingewiesen, dass die Rotmilanbestände insbesondere im Nordosten Deutschlands, wo sehr viele Windräder stehen, deutlich abnehmen, während sie im windradarmen Südwesten des Landes zunehmen. Die neue Studie des DDA bestätigt diesen Effekt und kann ihn sogar Landkreis für Landkreis nachweisen. Die größten Abnahmen gab es demnach in einigen Landkreisen Sachsen-Anhalts, Ost-Westfalens und Mittelhessens, jeweils dort, wo sich auch Windenergieanlagen konzentrieren.

„Der jetzt veröffentlichte Bericht macht deutlich, dass der potentielle Konflikt zwischen dem Schutz windenergiesensibler Arten und dem Ausbau der Windenergie nicht nur in der Theorie und in Projektionen für die Zukunft existiert, sondern sich schon heute in konkreten Bestandsrückgängen manifestiert“, so Miller. Der NABU warnt daher davor, den derzeit stockenden Ausbau der Windenergie durch Aufweichungen des geltenden Artenschutzrechts erzwingen zu wollen. Stattdessen fordert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen so zu nutzen, dass auch die kumulativen Auswirkungen vieler einzelner Windräder angemessen berücksichtigt werden und damit dem Artenschutz Genüge getan wie auch eine deutliche Verbesserung der Genehmigungsfähigkeit von Planungen aus Artenschutzsicht erreicht werden kann.

Dies ist möglich, wenn für betroffene Arten wie den Rotmilan auf regionaler Ebene umfassende Artenschutzprogramme erstellt und umgesetzt werden. Sind diese erfolgreich und sorgen in der betreffenden Region für einen mindestens stabilen Bestand, ist es möglich weitere Windräder über artenschutzrechtliche Ausnahmen zu genehmigen. „Ein einfaches Durchwinken von artenschutzrechtlichen Ausnahmen ohne entsprechende effektive Schutzprogramme verbietet sich jedoch angesichts der bereits heute nachweisbaren negativen Wirkungen auf die Bestände windkraftsensibler Arten wie dem Rotmilan.“


Endlich Luchsnachwuchs in Thüringen

Gemeinsame Pressemitteilung des BUND und des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, 8.10.19

Berlin/Erfurt. In Thüringen wurden zum ersten Mal seit 2015 wieder junge Luchse dokumentiert. Aufgenommen wurde die Luchsin mit drei kräftigen Jungtieren im thüringer Teil des Südharzes, wo der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit der Universität Göttingen ein Luchsprojekt unter anderem mit Wildtierkameras durchführt. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und die Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz begleiten das Monitoring der Luchse im Südharz fachlich.

"Wir freuen sehr über den Nachweis und die kräftigen Jungtiere", sagt Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Die Situation der Luchse in Deutschland ist aber noch immer sehr besorgniserregend. Thüringen und Hessen spielen für die Vernetzung der isolierten Luchsvorkommen im Harz und Bayerischen Wald eine ganz besondere Rolle. Bisher kommen Luchse hier allerdings nur sporadisch vor." Mithilfe der selbstauslösenden Wildkameras sammeln der BUND-Landesverband Thüringen und die Universität Göttingen wertvolle Daten zum Ausbreitungsverhalten der Luchse, um Schutzmaßnahmen optimal anpassen zu können.

"Der Luchs-Nachwuchs in Thüringen ist ein schöner Erfolg des Naturschutzes. Die äußerst heimlichen Tiere brauchen und finden hier einen intakten Lebensraum in den Wäldern. Und dank des guten Monitorings vom BUND und von der Universität Göttingen lernen wir die Luchse besser kennen", sagt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

Die nun fotografierte Luchsin mit ihren Jungtieren gehört zum Harzer Luchsvorkommen. Über die Jungluchse freut sich auch Markus Port von der Universität Göttingen: "Nun hoffen wir, dass diese Tiere überleben und ihren Teil zur Stärkung des thüringer Luchsvorkommens leisten können." Die vor vier Jahren in Thüringen dokumentierten Jungtiere kamen wahrscheinlich um, ihre Mutter starb unter ungeklärten Umständen.

In Deutschland gibt es lediglich rund 85 erwachsene Luchse in mehreren isolierten Teilvorkommen. Die Ausbreitung der Tiere in ihre angestammten Lebensräume verläuft äußerst zögerlich. Hauptbedrohung der heimlichen Katzen ist der Straßenverkehr. Es werden aber auch immer wieder Luchse illegal getötet oder sterben an Krankheiten. Für Menschen sind Luchse keine Gefahr, zu Übergriffen auf Nutztiere kommt es nur sehr selten.




» zurück
 

Druckversion