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Aktuell
Chile: Mapuche im Hungerstreik
Mapuche-Indianer seit einer Woche im Hungerstreik
Gesellschaft für bedrohte Völker in großer Sorge um 20 politische
Gefangene in Chile
GfbV Pressemitteilung, 19.7.10
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ist in großer Sorge um 20
politische Gefangene in Chile. Die Mapuche-Indianer befinden sich seit
einer Woche in Haftanstalten der Städte Concepción und Temuco in einem
unbefristeten Hungerstreik, um gegen ungerechte Prozessführung und
manipulierte Anklagen zu protestieren. Außerdem wollen sie so auf die
verzweifelte Situation ihres Volkes aufmerksam machen. Die indianischen
Bürgerrechtler sind nach dem berüchtigten Anti-Terrorismus-Gesetz, das
noch aus der Zeit der Pinochet-Diktatur stammt, wegen
Landrechtsauseinandersetzungen angeklagt und sollen vor ein Militärgericht
gestellt werden.
"Die Hauptforderungen der 20 Gefangenen, die zum Teil schon seit 18
Monaten in Untersuchungshaft sitzen, sind die Abschaffung des Anti-
Terrorismus-Gesetzes, die Einstellung aller Militärgerichtsprozesse gegen
Mapuche und die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen",
berichtete die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert, am
Montag in Göttingen. "Den Polizeibehörden werfen sie vor, in der Haft
physisch und psychisch misshandelt zu werden. Sehr wichtig ist ihnen auch,
dass die Öffentlichkeit die Forderung aller Mapuche nach Selbstverwaltung
in ihrem traditionellen Gebiet, der Araucanía südlich des Bio-Bio-Flusses,
registriert." Die Mapuche stellen mit 650.000 Angehörigen das größte
Ureinwohnervolk Chiles.
Die GfbV wandte sich mit dem eindringlichen Appell, sich für faire Prozesse
für die indianischen Bürgerrechtler vor einem Zivilgericht einzusetzen, an
den Sonderberichterstatter der Vereinen Nationen (UN) zu den
Menschenrechten und Grundfreiheiten indigener Völker, James Anaya.
Außerdem solle er bei der chilenischen Regierung darauf drängen, dass das
Anti-Terrorismus-Gesetz endlich abgeschafft wird. Die UN hatten die
Anwendung dieses Gesetzes zur Strafverfolgung von Mapuche bereits
nachdrücklich verurteilt.
Das chilenische Anti-Terrorismus-Gesetz ermöglicht eine extrem lange
Untersuchungshaft von bis zu zwei Jahren. "Die Verfahren werden vor
Militärgerichten geführt und erlauben die Zulassung von anonymen so
genannten "gesichtslosen" Zeugen, was Denunzianten Tor und Tür öffnet
und die Verteidigung der Mapuche-Angeklagten enorm erschwert", kritisierte
Bangert. Das Strafmaß sei mit oft fünf bis zehn Jahren Haft zuzüglich hoher
Geldstrafen sehr viel höher als bei Zivilprozessen. Typischer Anklagepunkt
sei terroristische Brandstiftung, wenn z.B. Mapuche bei dem Versuch, ihr
angestammtes Land zurück zu besetzen, Heuballen, Waldarbeiterhütten
oder Holzstapel in Brand setzen. Mapuche mussten ihren zivilen Widerstand
schon mit dem Leben bezahlen. Allein 2009 kamen in
Auseinandersetzungen um heute von Landbesitzern oder Holzkonzernen
genutztes Mapuche-Land zwei junge Indianer durch Polizeikräfte ums
Leben.
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