|
|
Aktuell
Illegale Tropenholz-Importe
Illegales Tropenholz: ROBIN WOOD fordert Verschärfung der
EU-Holzhandelsverordnung
ROBIN WOOD-Pressemitteilung, 3.2.15
Tropenholz aus illegalem Einschlag gelangt weiterhin unkontrolliert in
die EU. Um das zu stoppen, fordert ROBIN WOOD eine Verschärfung der
EU-Holzhandelsverordnung. Die Verordnung trat vor zwei Jahren in Kraft
und soll in diesem Jahr überarbeitet werden. Bis zum 30. April 2015
müssen alle EU-Mitgliedsstaaten einen Bericht über die Umsetzung dieser
Verordnung in Brüssel abgeben. ROBIN WOOD hat daher das zuständige
Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt auf die gravierenden Mängel der
Verordnung hingewiesen und dringende Nachbesserung angemahnt. Auch der
zuständige Agrarausschuss des Bundestages wird sich morgen bei einer
Anhörung mit der Thematik befassen.
Der Raubbau an den Wäldern ist eines der drängendsten globalen
Umweltprobleme. Nach Schätzungen von INTERPOL werden zwischen 50 und 90
Prozent der Holzernte im Amazonas-Gebiet, in Zentralafrika und in
Südostasien illegal geschlagen. Die EU-Holzhandelsverordnung soll
sicherstellen, dass kein illegales Holz in der EU auf den Markt kommt.
Tatsächlich hat diese Verordnung jedoch große Schlupflöcher.
Zahlreiche Holzprodukte fallen erst gar nicht unter die Verordnung.
Nicht aufgeführt sind etwa Musikinstrumente, Sitzmöbel, Holzkohle,
Sportgeräte, Spiele, Werkzeuge, Waren aus dem Küchenbereich sowie Bücher
und andere verarbeitete Papierprodukte. Mit einem Marktcheck in
Hamburger Kaufhäusern hat ROBIN WOOD kürzlich belegt, dass dadurch
Produkte aus Tropenholz ohne Legalitätsnachweis in den Kaufhausregalen
landen.
Außerdem haben selbst zwei Jahre nach Inkrafttreten noch nicht alle
Länder die EU-Verordnung vollständig in nationales Recht umgesetzt. Dazu
gehören z.B. Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Griechenland. Die
dortigen Behörden haben bislang keinerlei rechtliche Handhabe für
Kontrollen, Beschlagnahmung und Verfolgung.
In Deutschland ist die EU-Verordnung mit dem
Holzhandels-Sicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Doch die
Regelungen insbesondere zur Strafbarkeit von Verstößen sind viel zu
lasch. So ist selbst der vorsätzliche Import von illegalem Holz
lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand seine Verstöße
„beharrlich wiederholt“, kann dies als Straftat geahndet werden.
„Diese EU-Holzhandelsverordnung ist nur ein erster und bislang leider
noch sehr enttäuschender Schritt auf dem Weg zum Schutz der noch
vorhandenen intakten Wälder und deren Biodiversität“, so Tina Lutz,
Tropenwaldreferentin von ROBIN WOOD. „In vielen Ländern werden Wälder
auch ganz legal durch Rodung und Umwandlung in Plantagen für immer
zerstört. Deshalb brauchen wir zusätzlich auch verbindliche Regelungen,
die den Import von Hölzern und Holzprodukten an ökologische
Mindeststandards binden.“
Die VerbraucherInnen wiegen sich in der falschen Sicherheit, dass
illegale oder bedrohte Hölzer nicht mehr nach Deutschland importiert und
hier gehandelt werden dürfen. Erkennen und damit vermeiden können sie
brisantes Holz beim Einkauf bisher nicht. Eine Kennzeichnungspflicht für
die Art und Herkunft des Holzes ist daher längst überfällig.
» zurück
|
|
|
|
|
|