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Position der Bundesregierung zu internationaler Waldpolitik
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.
Christian Ruck, Dr. Peter Paziorek, Cajus Caesar, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 14/7707 -
Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der letzten Urwälder
Vorbemerkung der Fragesteller
Die letzten großen Urwaldgebiete der Erde sind bedroht. Dies wurde im
Gesamtwaldbericht der Bundesregierung im Juli 2001 bestätigt. Die Heimat
indigener Völker und der Lebensraum von ca. zwei Dritteln aller
landlebenden Tier- und Pflanzenarten werden mit den Urwäldern für immer vom
Globus verschwinden. Der seit Anfang der neunziger Jahre eingeschlagene
Weg der internationalen Staatengemeinschaften, sich auf eine international
gültige Waldkonvention zu verständigen, hat nicht zu Schutz und
nachhaltiger Nutzung der Urwälder geführt. Der jährliche
Urwaldflächenverlust ist mit 15 Mio. ha unvermindert groß.
Nicht erreicht wurde auch das Ziel der 1994 gegründeten International
Tropical Organisation (ITTO), vom Jahr 2000 an nur noch Tropenholz aus
nachhaltig und umweltfreundlich bewirtschafteten Flächen in den
internationalen Handel gelangen zu lassen. Die ITTO, zu deren Mitgliedern
auch die Bundesregierung zählt, hat sich damit nicht als geeignetes
Instrument zum Erhalt der letzten großen Urwälder erwiesen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat die aktuelle Situation der Wälder weltweit und die
Grundlinien ihrer internationalen Waldpolitik ausführlich in ihrem
Gesamtwaldbericht vom Juli dieses Jahres dargelegt. Sie teilt die
Besorgnis über die ungebremst hohen Verluste in den Primärwäldern,
insbesondere in den Tropen.
Gegenmaßnahmen können jedoch nicht, wie Titel und Inhalt der Kleinen
Anfrage in Anlehnung an die aktuelle Greenpeace-Kampagne zu diesem Thema
vermuten lassen, ausschließlich auf die "Urwälder" gerichtet werden.
Der Schutz der noch verbliebenen Primärwälder der Erde muss nach Ansicht
der Bundesregierung sinnvoll in eine Gesamtpolitik zum Schutz und zur
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder weltweit eingebunden werden. Dabei
kommt es besonders auf die Umsetzung bisheriger Entscheidungen im Rahmen
des Rio-Folgeprozesses und auf ein möglichst wirkungsvolles Zusammenspiel
der zahlreichen waldrelevanten Institutionen - die in der Anfrage
herausgegriffene Tropenholzorganisation (ITTO) ist eine davon - und
Initiativen an. Eine solche Gesamtstrategie kann vor allem nur mit den
betroffenen, meist schwach entwickelten Ländern und nicht gegen sie Erfolg
haben. Dazu müssen ihre Souveränität, ihr Recht auf eigene und
selbstbestimmte Entwicklung sowie die Entwicklung sinnvoller ökonomischer
Perspektiven beachtet werden.
1. Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es, einen neuen Anlauf zu
einer solchen Konvention zu machen? Sieht die Bundesregierung in der
Nutzung vorhandener internationaler Übereinkommen, insbesondere dem
Übereinkommen für biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity
CBD) einen aussichtsreichen Ansatz für einen dauerhaften Schutz der
verbliebenen Urwälder?
2. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, das Instrument CBD
aktiv zu nutzen und dieses gegenüber den EU-Mitgliedstaaten zu vertreten?
3. Welche Initiativen und Eingaben hat die Bundesregierung auf EU-Ebene und
auf der siebten Konferenz des Subsidiary Body on Scientific Technical and
Technological Advice (SBSTTA-7) der CBD im November 2001 in Montreal
ergriffen und welche Initiativen wird sie auf der 6.
Vertragsstaa-tenkonferenz (COP6) der CBD ergreifen, um der globalen
Urwaldkrise ein effektives und aktionsorientiertes Arbeitsprogramm zum
Schutz der Urwälder entgegen zu setzen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Mit den Handlungsempfehlungen der Ad-hoc-Waldausschüsse bei den Vereinten
Nationen (IPF und IFF) wurde eine gute Ausgangsgrundlage für konkrete
Umsetzungsmaßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der
Wälder vor Ort, insbesondere durch Nationale Waldprogramme, geschaffen. Im
neu eingerichteten Waldforum der Vereinten Nationen, UNFF, setzt die
Bundesregierung gemeinsam mit den Partnern in der EU nun zunächst alles
daran, dass das oben erwähnte Zusammenspiel der waldrelevanten
Institutionen und Initiativen gemäß dessen Mandat wirksam gefördert wird
und die Maßnahmenumsetzung zügig vorangetrieben wird, um möglichst rasch
einen Stopp der Waldzerstörung zu erreichen.
Zu dem Thema einer internationalen Waldkonvention haben sich Deutschland
und die EU, wie zuletzt im Gesamtwaldbericht der Bundesregierung dargelegt,
wiederholt dafür ausgesprochen dass ein solches rechtsverbindliches
Instrument, wie z. B. eine Waldkonvention, grundsätzlich geeignet wäre, die
den Wald berührenden Themen in Fortentwicklung des Kapitels 11 der Agenda
21 und der Rio-Walderklärung in integrierter und kohärenter Weise zu regeln
und auf möglichst hohem Niveau Aussagen zur Bewirtschaftung, Erhaltung und
nachhaltigen Entwicklung der Wälder weltweit zu treffen.
Zu einem solchen rechtsverbindlichen Instrument konnte bisher international
kein Konsens hergestellt werden. An der Ausarbeitung eines solchen
Rechtsinstrumentes wird sich die Bundesregierung mit den in der
Vorbemerkung genannten Zielen beteiligen, sofern bei dem UNFF, das sich im
Rahmen seines Mandates auch mit dieser Frage zu befassen hat, im Lichte
der in den laufenden internationalen Prozessen gesammelten Erfahrungen und
erzielten Ergebnisse ein Konsens über die Zweckmäßigkeit eines solchen
Rahmens abzeichnet.
Dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) misst die
Bundesregierung wegen seiner dreifachen Zielsetzung - Erhalt, nachhaltige
Nutzung sowie gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile aus der
Nutzung der genetischen Ressourcen - und wegen seines rechtsverbindlichen
Charakters große Bedeutung im Waldbereich bei. Im Hinblick auf die 6.
Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) der CBD unterstützt die Bundesregierung
die Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Arbeitsprogramms zur
biologischen Vielfalt der Wälder. Bei der letzten Sitzung des
wissenschaftlich-technischen Ausschusses (SBSTTA) in Montreal ist es
gelungen, eine vorrangige Konzentration der Schutzbemühungen auf ökologisch
bedeutsame Waldökosysteme, einschl. der Primärwälder, zu ver-einbaren.
Spezielle deutsche Forderungen, die darüber hinaus im Entwurf für ein
solches Arbeitsprogramm verankert werden konnten, sind die Einrichtung
eines internationalen Netzwerkes der wichtigsten Wald-Schutzgebiete,
verbessertes Management in bestehenden Schutzgebieten sowie weitergehende
Untersuchung der Auswirkungen von Versauerung und Eutrophierung auf
Wälder.
Es gilt nun, diese Punkte auch bei der kommenden COP 6 der CBD
durchzusetzen und das Arbeitsprogramm zu verabschieden. Ein weiteres
wichtiges Anliegen ist es, Maßnahmen zur Schaffung förderlicher politischer
Rahmenbedingungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Wälder zu
verankern. Hierzu gehört nach Ansicht der Bundesregierung auch, die Ziele
und Inhalte des waldbezogenen CBD-Arbeitsprogramms so mit denen an-derer
waldrelevanter Prozesse zu koordinieren, dass eine kohärente Umsetzung auf
nationaler und internationaler Ebene möglich ist.
4. Wie wird die Bundesregierung die notwendige Verbesserung des
Managements von bestehenden Urwaldschutzgebieten und die dringende
Neuausweisung von Urwaldschutzgebieten in den Urwaldländern unterstützen?
Unterstützung für die notwendige Verbesserung des Managements von
Schutzgebieten, einschließlich derer zum Schutze von Urwäldern, wird wie
bisher über Projekte der bi- und multilateralen Zusammenarbeit im Bereich
des Umwelt-oder Forstsektors gewährt. Voraussetzung ist, dass die
betroffenen Länder die ge-wünschten Maßnahmen als erforderlich erkennen und
- am besten im Rahmen nationaler Gesamtstrategien zum Schutz und zur
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder - um diese Unterstützung
nachsuchen. Entsprechende internationale Vereinbarungen, wie z. B. das
anvisierte Arbeitsprogramm im Rahmen der CBD, können hierfür einen
wertvollen Rahmen bieten.
5. Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung über neue
Finanzierungsmechanismen, die die Erhaltung und Einrichtung von
Urwaldschutzgebieten dauerhaft absichern?
Über multilaterale Finanzierungsmechanismen ist im Einzelnen und anhand
konkreter Maßnahmen zu diskutieren.
Die Bundesregierung ist weiterhin gegen die Einrichtung neuer
multilateraler Fonds, die schwer zu steuern sind und zu viele der dringend
nötigen Mittel für Verwaltungskosten erfordern würden. Vielmehr kommt es
darauf an, Finanzmittel im angemessenen Umfang bereitzustellen.
Mit der Einrichtung der Globalen Umweltfazilität (GEF) besteht bereits ein
zentrales und gut geeignetes Finanzierungsinstrument für Umweltmaßnahmen
mit globaler Auswirkung - worunter auch die Einrichtung von
Waldschutzgebieten fällt.
Die Bundesregierung setzt sich auch deshalb im Rahmen der gegenwärtigen
internationalen Verhandlungen für eine angemessene Wiederauffüllung der
GEF ein und unterstützt die derzeit in Vorbereitung befindliche Ausweitung
der GEF für einen neuen Förderbereich "Landdegradierung", unter dem neben
Maßnahmen gegen Desertifikation auch solche gegen Entwaldung förderfähig
werden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit dem Rio-Erdgipfel 1992 die
Möglichkeit geschaffen, gegenüber ärmeren Entwicklungsländern im Rahmen
von Umschuldungen des Pariser Clubs der öffentlichen Gläubiger auf
Forderungen aus der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) zu
verzichten. Voraussetzung ist, dass dadurch freiwerdende Mittel teilweise
in der jeweiligen Landeswährung für Maßnahmen des Umweltschutzes, der
Armutsbekämpfung (seit 1996) oder für Bildung (seit 1998) verwendet werden.
Seit 1993 sind für insgesamt 1,2 Mrd. DM entsprechende
Schuldenumwandlungen mit 16 Entwick-lungsländern vereinbart worden.
Außerdem wird die langfristige finanzielle Absicherung von
Naturschutzvorhaben in den Partnerländern unterstützt.
6. Wie gedenkt die Bundesregierung, eine "urwaldfreundliche"
Beschaffungsrichtlinie, die in Bundesministerien und -behörden
verpflichtend umgesetzt, kontrolliert und verbessert werden muss, zeitnah -
auch für nichttropische Hölzer - umzusetzen, und ist der Einsatz von
Recyclingpapier-Produkten und der Einkauf von zertifizierten Holzprodukten
verpflichtend vorgeschrieben?
Eine Beschaffung von Holz und Recyclingpapier aus nachweislich nachhaltiger
Bewirtschaftung durch öffentliche Auftraggeber ist nach geltendem
Vergaberecht möglich. Öffentliche Auftraggeber repräsentieren einen
wichtigen Teil der Gesamtnachfrage. Zudem kommt ihnen hinsichtlich der
Beschaffung solcher Produkte eine Vorbildfunktion zu. Deshalb begrüßt die
Bundesregierung, dass die Europäische Kommission erst kürzlich in ihrer
auslegenden Mitteilung vom 4. Juli 2001 (KOM(2001)274 endg.) klargestellt
hat, welche vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten bereits jetzt bestehen,
Umweltbelange bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu
berücksichtigen.
Dies betrifft u. a. die Wahl des Vertragsgegenstandes und die
Anforderungen an die technischen Spezifikationen, wie z. B. die
Produktionsverfahren. Die Bundesregierung unterstützt, dass diese
Möglichkeiten besser publik gemacht und damit umfangreicher angewendet
werden. In ihrem eigenen Beschaffungsbereich praktiziert sie bereits seit
1998, dass im Falle der Beschaffung von Tropenholz auf einen Nachweis für
die Herkunft aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung geachtet wird.
Eine mögliche Ausweitung auf nicht-tropisches Holz wird derzeit - u. a.
unter wettbewerbsrecht-lichen Aspekten - geprüft. Auch die Beschaffung von
Recyclingpapier wird seit langem praktiziert. Für die Bundesverwaltung ist
inzwischen eine Altpapier-Rücklaufquote von mehr als 90 %(Zielvorgabe des
Deutschen Bundestages vom 8. Oktober 1992) erreicht.
7. Wie wird bei öffentlichen Ausschreibungen wirkungsvoll ausgeschlossen,
dass Holz aus Urwaldzerstörung verwendet wird?
Dies geschieht im Fall einer Nutzung von Tropenholz durch die Vorgabe, nach
den Möglichkeiten des Marktes Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft -
versehen mit einem geeigneten Zertifikat ? zu verwenden, wie dies z. B. bei
Bauaufträgen des Bundes seit 1998 praktiziert wird.
8. Wie wird sich die Bundesregierung bei der Ende November 2001 im
EU-Ministerrat anstehenden Entscheidung zur Novellierung der Gesetze für
die öffentliche Beschaffung (COM(2000)275) positionieren, um die Ziele der
Amsterdamer Verträge (umweltverträglich und sozial gerecht) und des
G8-Waldaktionsprogramms (2000) in die Gesetzesinitiative einzubringen?
Der Binnenmarktrat hat Ende November 2001 über den Richtlinienvorschlag der
Kommission zur Novellierung des EU-Vergaberechtes nicht entschieden. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass öffentliche Auftraggeber
umweltfreundliche Produktionsverfahren verpflichtend vorschreiben können.
9. Welche wirkungsvollen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des
G8-Aktionsprogramms von Wäldern ergriffen, um dem drängenden Problem von
illegalen Holzeinschlägen und dem Handel mit illegal geschlagenem Holz
entgegen zu wirken?
Auf dem 2000er-Gipfel von Okinawa haben die Staats- und Regierungschefs der
G8 beschlossen, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen sie am besten den
illegalen Holzeinschlag, einschließlich Export- und Beschaffungspraktiken,
bekämpfen können.
Dieser Prüfauftrag wird derzeit durch die Experten der G8-Staaten
durchgeführt. Die Bundesregierung hat aus diesem Anlass ein Bündel von
Maßnahmen vorgeschlagen, das u. a. die Bereiche Nationale Waldprogramme,
Washingtoner Artenschutzabkommen, Zertifizierung und Beschaffungswesen
sowie konkrete Pilotmaßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
Urwaldregionen umfasst.
Im November 2001 veranstaltete sie darüber hinaus ein internationales
Expertentreffen zum Stand der wissenschaftlichen Möglichkeiten des
genetischen und chemischen "Fingerabdrucks" zum Zweck der verbesserten
Identifizierung von Handelshölzern. "Focal Point" für das Thema "illegaler
Holzeinschlag" ist das Vereinigte Königreich (Deutschland für den Bereich
"Nationale Waldprogramme").
Das Vereinigte Königreich ließ eine Studie über Möglichkeiten der
Bekämpfung illegalen Holzeinschlages erstellen. Zusammen mit den USA, der
Weltbank und Indonesien veranstaltete es eine viel beachtete
Regionalkonferenz zum Thema "Verbesserte Forstrechtsanwendung und
Regierungsausführung" in Indonesien (September 2001), deren Beschlüsse
wichtige Anknüpfungspunkte zur Förderung konkreter Maßnahmen in den
Erzeugerländern darstellen.
Die Konferenzergebnisse sollten nach Ansicht der Bundesregierung von
anderen Regionen und Institutionen aufgegriffen werden. Für 2002 ist eine
weitere Konferenz für die Region Zentralafrika in Vorbereitung.
Die Abstimmungen innerhalb der G8 sind hilfreich für ein koordiniertes
Vorgehen der G8-Partner in den genannten Maßnahmebereichen. Mit deren
Thematisierung auf den jeweiligen Gipfeltreffen geben die Staats- und
Regierungschefs darüber hinaus wichtige politische Signale, die auch
Maßnahmen Dritter unterstützen können. Bei allen internationalen Maßnahmen
oder Maßnahmen in den Empfängerländern, insbesondere, wenn ausschließlich
G8-Staaten berührt sind, ist jedoch zu berücksichtigen, dass ohne die
dringend nötige Überwindung der Strukturschwächen in den Erzeugerländern
keine Fortschritte im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag weltweit zu
erzielen sind.
10. Welche Interessen und Staaten haben in der ITTO dazu geführt, dass das
Ziel 2000 total verfehlt wurde und der tropische Urwaldverlust
unvermin-dert hoch ist?
Das ITTO-Ziel "Jahr 2000", d. h. ab dem Jahr 2000 nur noch Tropenholz aus
nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu exportieren, konnte trotz umfassender
Unterstützung der ITTO bisher noch nicht erreicht werden. Dies ist vor
allem auf zum Teil noch unzureichende Mindestvoraussetzungen in den
Tropenholzerzeugerländern zurückzuführen, wie z. B. das Fehlen der nötigen
strukturellen Rahmenbedingungen und effektiver Verwaltungsstrukturen zur
Förderung und Umsetzung von Schutz und nachhaltiger Bewirtschaftung der
Tropenwälder.
Darüber hinaus fehlt es in vielen Ländern nach wie vor an der nötigen
politischen Einsicht und dem Willen, wirkliche Veränderungen im Waldbereich
anzugehen. Allgemein kann jedoch das bisherige Nichterreichen des "Ziels
2000" nicht an einzelnen Staaten festgemacht werden, da im Rahmen von ITTO
jedes Mitglied die Möglichkeit hat, in eigener souveräner Entscheidung die
entsprechenden Entscheidungen der Organisation umzusetzen und dafür
entsprechende Projekte zu beantragen.
11. Welche Kosten sind der Bundesregierung seit 1994 für die ITTO, für die
Teilnahme an deren Konferenzen, Tagungen sowie anderen Treffen ent-standen,
und welchen substanziellen spezifischen Beitrag hat die Bundesregierung
seit 1994 im Rahmen der ITTO geleistet, um der Urwaldzerstörung entgegen
zu wirken, die Einführung nachhaltiger, kontrollierter Waldnutzung zu
fördern und den Handel mit Holz aus Urwaldzerstörung zu unterbinden?
Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass langjährige und
komplizierte internationale Verhandlungsprozesse, wie diejenigen im
Waldbereich, nicht mit einfachen Kosten-Nutzen-Rechnungen bewertet werden
können.
Auch können Beiträge im Rahmen einer relevanten Organisation, hier der
ITTO, nicht isoliert von Beiträgen bei anderen bewertet werden. Vielmehr
sind nur durch ein sinnvolles Zusammenspiel, bei der die komparativen
Vorteile jeder Organisation sinnvoll genutzt werden, eine wirkungsvolle
Gesamtstrategie zur Erhaltung der Wälder zu erreichen oder kontraproduktive
Aktivitäten zu verhindern.
Bei der ITTO ist sich die Bundesregierung der beschränkten Möglichkeiten,
die ihr diese Organisation für die Durchsetzung ihrer Ziele bietet,
durchaus bewusst. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile hat bisher aber die
Möglichkeit der aktiven Mitwirkung auf dieser zumindest für die
Tropenwaldpolitik wichtigen politischen Plattform den Ausschlag bei der
Entscheidung über eine Mitgliedschaft gegeben.
Der deutsche Beitrag zum Verwaltungshaushalt der ITTO belief sich im Jahr
2000 entsprechend der Stimmrechtsanteile auf ca. 118 000 DM (ca. 67 700 US
$).
Damit trägt die Bundesrepublik Deutschland an den durch Beiträge ge-deckten
Anteil im ITTO-Haushalt mit 1,5 % bei. Durch Teilnahme der Bundes-regierung
an den turnusgemäß zweimal jährlich stattfindenden Ratstagungen der ITTO,
an denen in der Regel nur ein Vertreter von Deutschland teilnimmt,
ent-standen Kosten z. B. im Jahr 2000 in Höhe von rd. 21 000 DM. Darüber
hinaus wurden in der Vergangenheit im Einzelfall Einsätze deutscher
Experten zur Unterstützung der ITTO-Fachgutachten zur nachhaltigen
Waldbewirtschaftung finanziert.
Die aktive Mitwirkung der Bundesregierung in der ITTO zielt vorrangig auf
die Verbesserung der Voraussetzungen der Mitgliedsländer, eine Strategie
zur Aus-fuhr von Tropenholz und Tropenholzerzeugnissen aus nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern (ITTO-Ziel "Jahr 2000") umzusetzen. So konnte die
Bundesregierung gemeinsam mit der EU den vom ITTO-Rat im November 2001
beschlossenen neuen ITTO-Aktionsplan 2002 bis 2006 (Yokohama-Aktionsplan),
der eine Strategie mit konkreten Aktivitäten zur weiteren Umsetzung des
ITTO-Ziels "Jahr 2000" enthält, wesentlich mitgestalten.
Zudem ist es der Bundesregierung und der EU durch eine aktive Einflussnahme
über die letzten vier ITTO-Ratstagungen gelungen, einen Beschluss mit
wichtigen Einzelmaßnahmen zur Analyse und Eindämmung des illegalen
Holzeinschlags mit herbeizuführen.
12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
weit verfehlten ITTO-Ziels "Jahr 2000", diese nach der Verlängerungsphase
2003 zu verlassen, um sich auf völkerrechtlich verbindliche Abkommen
fokussieren zu können, die einen wirkungsvollen Urwaldschutz garantieren?
Soweit dies heute abzusehen ist, wird auch die Mitwirkung bei der ITTO für
die Bundesregierung weiterhin ein Element in ihrer Gesamtstrategie für die
Wälder bleiben. Ein Verlassen der ITTO würde die Möglichkeiten einer
aktiven Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere an der
weiteren Umsetzung des ITTO-Ziels "Jahr 2000", nachhaltig einschränken. Der
auch für den internationalen Bereich insgesamt nicht unbedeutende
forstpolitische Meinungs-bildungsprozess im Rahmen der ITTO könnte nicht
mehr mitgestaltet werden.
13. Wie will die Bundesregierung verhindern, nachdem auf der 7.
Vertragstaatenkonferenz in Marrakesch neben gemeinsamen
Klimaschutzprojekten zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern
beziehungsweise anderen Industrieländern die Nutzung von Waldgebieten als
"Senken oder Kohlendioxid-Speicher" beschlossen worden ist, dass die
beschlossenen waldrelevanten Instrumentarien der Klimarahmenkonvention
nicht zu einer weiteren Urwaldvernichtung beitragen?
Nach dem durch die Bonner Beschlüsse konkretisierten Artikel 3 Abs. 3 des
Kyotoprotokolls sind Entwaldung und (Wieder-)Aufforstung auf die
Emissionsminderungsverpflichtungen der Vertragsstaaten anrechenbar. Die
Bonner Beschlüsse lassen darüber hinaus eine beschränkte Anrechnung von
Waldbewirtschaftungsmaßnahmen unter Artikel 3 Abs. 4 des Kyotoprotokolls
sowie (Wieder-)Aufforstungsmaßnahmen in Entwicklungsländern unter Artikel
12 (Clean Development Mechanism ? CDM) zu. Es ist nicht zu erwarten, dass
von der Anrechenbarkeit forstwirtschaftlicher Maßnahmen unter Artikel 3
Abs. 4 ein Anreiz zur vermehrten Überführung der letzten Urwälder in
Industrieländern in Wirtschaftswald ausgeht. Die Überführung von Urwald in
Wirtschaftswald durch erstmaligen Holzeinschlag in solchen Wäldern führt
i. d. R. zu einer Absenkung, nicht zu einer Erhöhung der gespeicherten
Kohlenstoffvorräte. Sie würde daher im Treibhausgasinventar des
betreffenden Staates negativ zu Buche schlagen. Zudem wurde "Forest
management" in den Bonner Beschlüssen so definiert, dass hierunter auch
Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt von Wäldern fallen. Dies
bietet neben dem Anreiz zur naturnahen Bewirtschaftung der
Wirtschaftswälder auch Anreize zum Schutz verbliebener Primärwaldreste.
Als anrechenbare (Wieder-)Aufforstung gilt nach den Bonner Beschlüssen die
Aufforstung von Gebieten, die nachweislich am 31. Dezember 1989 unbewaldet
waren. Damit entfällt der Anreiz, Urwaldgebiete zu roden, um sich eine
spätere Wiederaufforstung als Klimaschutzmaßnahme anrechnen zu lassen. Die
Beschlüsse von Marrakesch umfassen darüber hinaus ein Arbeitsprogramm zur
Entwicklung von Richtlinien für die Durchführung von Aufforstungsprojekten
im Rahmen des CDM. Deutschland setzt sich hier gemeinsam mit seinen
EU-Partnern für eine Ausgestaltung der Richtlinien ein, die
Aufforstungsprojekte, von denen nachteilige indirekte Wirkungen auf
bestehende Waldgebiete zu befürchten sind, von der Anrechenbarkeit im CDM
ausschließt. Hierzu gehört z. B. eine Prüfung der sozialen und ökologischen
Auswirkungen geplanter Projekte.
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