|   |  | 
| Aktuell 
    Illegale Tropenholz-Importe
 
     
 
    
   Illegales Tropenholz: ROBIN WOOD fordert Verschärfung der
  EU-HolzhandelsverordnungROBIN WOOD-Pressemitteilung, 3.2.15
 Tropenholz aus illegalem Einschlag gelangt weiterhin unkontrolliert in
  die EU. Um das zu stoppen, fordert ROBIN WOOD eine Verschärfung der
  EU-Holzhandelsverordnung. Die Verordnung trat vor zwei Jahren in Kraft
  und soll in diesem Jahr überarbeitet werden. Bis zum 30. April 2015
  müssen alle EU-Mitgliedsstaaten einen Bericht über die Umsetzung dieser
  Verordnung in Brüssel abgeben. ROBIN WOOD hat daher das zuständige
  Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt auf die gravierenden Mängel der
  Verordnung hingewiesen und dringende Nachbesserung angemahnt. Auch der
  zuständige Agrarausschuss des Bundestages wird sich morgen bei einer
  Anhörung mit der Thematik befassen.
 
 Der Raubbau an den Wäldern ist eines der drängendsten globalen
  Umweltprobleme. Nach Schätzungen von INTERPOL werden zwischen 50 und 90
  Prozent der Holzernte im Amazonas-Gebiet, in Zentralafrika und in
  Südostasien illegal geschlagen. Die EU-Holzhandelsverordnung soll
  sicherstellen, dass kein illegales Holz in der EU auf den Markt kommt.
  Tatsächlich hat diese Verordnung jedoch große Schlupflöcher.
 
 Zahlreiche Holzprodukte fallen erst gar nicht unter die Verordnung.
  Nicht aufgeführt sind etwa Musikinstrumente, Sitzmöbel, Holzkohle,
  Sportgeräte, Spiele, Werkzeuge, Waren aus dem Küchenbereich sowie Bücher
  und andere verarbeitete Papierprodukte. Mit einem Marktcheck in
  Hamburger Kaufhäusern hat ROBIN WOOD kürzlich belegt, dass dadurch
  Produkte aus Tropenholz ohne Legalitätsnachweis in den Kaufhausregalen
  landen.
 
 Außerdem haben selbst zwei Jahre nach Inkrafttreten noch nicht alle
  Länder die EU-Verordnung vollständig in nationales Recht umgesetzt. Dazu
  gehören z.B. Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Griechenland. Die
  dortigen Behörden haben bislang keinerlei rechtliche Handhabe für
  Kontrollen, Beschlagnahmung und Verfolgung.
 
 In Deutschland ist die EU-Verordnung mit dem
  Holzhandels-Sicherungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt. Doch die
  Regelungen insbesondere zur Strafbarkeit von Verstößen sind viel zu
  lasch. So ist selbst der vorsätzliche Import von illegalem Holz
  lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn jemand seine Verstöße
  „beharrlich wiederholt“, kann dies als Straftat geahndet werden.
 
 „Diese EU-Holzhandelsverordnung ist nur ein erster und bislang leider
  noch sehr enttäuschender Schritt auf dem Weg zum Schutz der noch
  vorhandenen intakten Wälder und deren Biodiversität“, so Tina Lutz,
  Tropenwaldreferentin von ROBIN WOOD. „In vielen Ländern werden Wälder
  auch ganz legal durch Rodung und Umwandlung in Plantagen für immer
  zerstört. Deshalb brauchen wir zusätzlich auch verbindliche Regelungen,
  die den Import von Hölzern und Holzprodukten an ökologische
  Mindeststandards binden.“
 
 Die VerbraucherInnen wiegen sich in der falschen Sicherheit, dass
  illegale oder bedrohte Hölzer nicht mehr nach Deutschland importiert und
  hier gehandelt werden dürfen. Erkennen und damit vermeiden können sie
  brisantes Holz beim Einkauf bisher nicht. Eine Kennzeichnungspflicht für
  die Art und Herkunft des Holzes ist daher längst überfällig.
 
 
 
 
 » zurück
 |  |  |  |  |  |  |