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Aktuell
Deutscher Wolf getötet
NABU: Wolfsrüde im Straßenverkehr getötet
Zukunft des einzigen Brandenburger Wolfsrudels ungewiss
NABU Pressemitteilung, 3.11.10
Berlin/Spremberg - Am vergangenen Freitag wurde der Rüde des Welzower
Wolfsrudels in Südbrandenburg offenbar durch einen Zusammenstoß mit
einem Auto getötet. Der leblose Körper des Tieres wurde von einer
Passantin an der B 97 nördlich von Spremberg gefunden, Sie verständigte
die Polizei, die den bedauerlichen Fund der zuständigen Landesbehörde,
dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
meldete, das weitere Untersuchungen veranlasste. Der tote Rüde soll nun
im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin obduziert werden.
„Der Verlust des Wolfes hat uns wieder vor Augen geführt, wie
gefährlich der Straßenverkehr auch für seltene und bedrohte Tierarten
ist. Der NABU setzt sich seit längerem dafür ein, dass Korridore und
Brücken für wandernde Wildtierarten bei der Verkehrsplanung
berücksichtigt werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller. Der Verkehrstod sei die häufigste nichtnatürliche Todesursache
bei Wölfen und rangiere damit vor bekannten illegalen Abschüssen. Seit
2000 sind auf Deutschlands Straßen zehn Wölfe im Straßenverkehr
umgekommen. Dieser Wolf war jedoch das erste Elterntier unter den
Opfern.
„Mit dem Verlust des Vatertieres ist die Zukunft des einzigen
brandenburgischen Rudels bei Welzow ungewiss. Da Wolfspaare monogam ihr
Rudel als Familie führen, muss sich bei der zurück bleibenden Fähe erst
ein neues Männchen einfinden, damit die Existenz der Familie weiterhin
gesichert ist“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Angesichts der
fünf weiteren Rudel in der sächsischen Lausitz bestehe jedoch Hoffnung,
dass diese Lücke geschlossen werde. Der Verlust des Vatertieres bedeute
für die Welpen des Rudels den Wegfall eines Versorgers. Die im Rudel
lebenden Jährlinge können jedoch als erfahrene Geschwister bei der
Aufzucht helfen.
Beim dem toten Rüden handelt es sich um einen dreibeinigen Wolf. Trotz
seines Handicaps war der Vater von zwei Welpenwürfen ein vitales und
gesundes Tier, das seine Familie versorgt hat. Das Welzower Rudel ist
wesentlich für den Erhalt der Deutsch-westpolnischen Wolfspopulation.
"Wildtiermanagement noch lange nicht am Optimum"
Pressemitteilung von Cornelia Behm MdB BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 8.11.10
Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Wildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft" erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der bündnisgrünen Bundestagsfraktion:
"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Wiedereinwanderung und Wiederansiedlung von Arten wie Wolf, Luchs und Biber positiv und wollen diese befördern. Wir verschließen aber nicht die Augen davor, dass die Rückkehr dieser Wildtiere zu Konflikten mit menschlichen Landnutzern führen kann. Wir setzen daher darauf, diese Konflikte und mögliche Schäden durch Präventionsmaßnahmen und zum Teil auch durch Entschädigungslösungen zu entschärfen.
Offenbar ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zur Prävention und Minderung von Wildtierschäden derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen. Diese Einschätzung kann ich nicht teilen. Für Arten wie dem Biber gilt das jedenfalls bisher nicht. Das Bibermanagement steckt in den meisten Bundesländern bisher allenfalls in den Kinderschuhen. Ich sehe das Wildtiermanagement insgesamt noch nicht am Optimum.
Die Bundesregierung geht sehr zurückhaltend an die Wiederansiedlung von Arten heran, wenn sie die Position vertritt, dass Maßnahmen der aktiven Wiederansiedlung nur ausnahmsweise und unter strengen naturschutzfachlichen Kriterien in Frage kommen. Natürlich müssen die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll sein. Aber warum sollen sie nur ausnahmsweise in Frage kommen? Für diese Zurückhaltung sehe ich bei Arten wie dem Luchs keine Veranlassung. Der Luchs gehört in unsere Wälder, und wenn es ihm nicht gelingt, die besiedelten Räume zwischen seinen potenziellen Lebensräumen zu überwinden, dann sollte er dabei aktiv unterstützt werden. Auch die vielen laufenden Wiederansiedlungsprojekte bei wandernden Fischarten erscheinen nicht als eine Ausnahme.
Eine vollumfängliche Entschädigung, wie sie die Bundesregierung befürwortet, sehe ich durchaus kritisch. Denn dies senkt das Eigeninteresse der Landnutzer, die nötigen Maßnahmen der Schadensprävention zu ergreifen. Eine Teilentschädigung erscheint da sinnvoller. Aus unserer Sicht sollten Entschädigungen ohnehin nur gezahlt werden, wenn die nötigen Vorsorgemaßnahmen auch ergriffen wurden. Doch zu diesen Vorsorgemaßnahmen will die Bundesregierung weder Ackerbauern noch Tierhalter noch andere Landnutzer verpflichten. Aber wer biologische Vielfalt will, muss ihr auch Raum geben. So wie der Biber seine Burg nur im Deich baut, wenn der direkt am Gewässer steht, so reißt der Wolf auch nur die Schafe, die nicht in sicheren Hürden stehen.
Nicht nachzuvollziehen ist, dass die Bundesregierung Änderungen beim Status jagdbarer Arten bis auf Weiteres ausschließt. Im Bestand bedrohte und geschützte Wildtierarten dürfen zukünftig nicht mehr jagdbar sein, sondern müssen allein dem Naturschutzrecht unterliegen."
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