powered by <wdss>
Aktuell

Richterspruch stärkt Naturschutz an der Ems

Richterspruch stärkt Naturschutz an der Ems

Nach Klageabweisung: BUND und WWF fordern zügige Ausweisung der Region Unterems als FFH-Schutzgebiet

WWF Pressemitteilung, 23.11.10

Hamburg/Hannover - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klagen der Meyer Werft, der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden gegen die Aufnahme des Gebiets Unterems und Außenems in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 abgewiesen. BUND und WWF begrüßen die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg als Erfolg für den Naturschutz.

„Wir sehen unsere stets vertretene Auffassung bestätigt, dass das Gebiet Außen- und Unterems in das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufzunehmen ist und für die Gebietsausweisung ausschließlich naturschutzfachliche Erwägungen maßgeblich sind“, sagte Vera Konermann, Ems-Expertin des BUND Niedersachsen. Nach dem Richterspruch stünde der Weg für alle erforderlichen Schritte zur Unterschutzstellung des Gebietes nun offen, betonen WWF und BUND. „Die Entscheidung entzieht der Blockadepolitik ihre Grundlage. Jede weitere Verzögerung wäre ein weiteres Zugeständnis an die Wirtschaft auf Kosten der Natur“, sagte Beatrice Claus, Naturschutzexpertin des WWF. „Das Gebiet der Unterems muss nun schnell als schützenswerte Naturregion nach der EU-Habitatrichtlinie ausgewiesen werden.“ Die Bundesregierung sei aufgefordert gegenüber der EU das Einvernehmen für die Aufnahme der Unterems in die Schutzgebietskulisse zu erteilen. Das Land Niedersachsen sei aufgerufen, das nachzuholen, was durch die sechsjährige Verzögerung der FFH-Ausweisung der Unterems versäumt wurde, nämlich Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen. „Es ist dringend an der Zeit, dass die Unterems renaturiert und wieder zu einem dauerhaften Fischlebensraum wird“, ergänzte Vera Konermann vom BUND.

Die erhobenen Klagen hatten mit drohenden Nachteilen für die wirtschaftliche Entwicklung argumentiert. In einem Grundsatzurteil hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Januar entschieden, dass die Auswahl von Naturschutzgebieten im Rahmen des gemeinsamen EU-weiten Schutzgebietsnetz ausschließlich nach Naturschutzkriterien erfolgen darf.


Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen gegen Naturschutz an der Ems ab

BMU Pressemitteilung, 22.11.10

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute entschieden, die Klagen der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden sowie der Meyer Werft gegen die Aufnahme des Gebietes "Unterems und Außenems" in das europäische Schutzgebietnetz "Natura 200" abzulehnen. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Entscheidung, sie sorgt für Rechtssicherheit und stellt einen weiteren Schritt dafür da, die Gemeinschaftsliste der so genannten FFH-Gebiete in Deutschland abzuschließen.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 14. Januar 2010 auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Oldenburg die auch bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Demnach sind bei der Erstellung des Netzes "Natura 2000" sowohl im Rahmen der Gebietsmeldung wie der Erstellung der Gemeinschaftsliste allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun auf der Grundlage dieses Urteils die Klagen der Kommunen und des Unternehmens abgewiesen. Alle Beteiligten, seien es Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Behörden erhalten damit eine verlässliche Planungsgrundlage. Kommunale und wirtschaftliche Interessen können im Rahmen des Gebietsmanagements angemessen berücksichtigt werden.

Das Gebiet "Unterems und Außenems" war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt. Im Rahmen der im Februar 2008 erhobenen Klage der Stadt Papenburg hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Mai 2008 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Berufung gegen die Entscheidungen zugelassen.




» zurück
 

Druckversion