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NRW-Jagdgesetz-Novelle

Jagdrechtsnovelle in NRW – eine Chance für den Naturschutz

NABU ruft Landesjagdverband zum Dialog auf
Landesregierung muss ersten Entwurf des Landesjagdgesetzes nun zeitnah vorlegen


NABU-NRW Pressemitteilung, 21.9.12

Düsseldorf - Angesichts der für morgen angekündigten Demonstrationen von Jagdbefürwortern und -gegnern zur anstehenden Novellierung des Landesjagdgesetzes vor dem Düsseldorfer Landtag forderte der NABU NRW den Landesjagdverband zum konstruktiven Dialog über die zukünftige Ausrichtung der Jagd in Nordrhein-Westfalen auf. „Dazu muss die Landesregierung aber auch endlich einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen, damit man weiß, worüber man reden wird“, erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Nur so ließen sich die Spekulationen über mögliche Inhalte beenden, die zurzeit von Scharfmachern auf beiden Seiten für Stimmungmache genutzt würden.

Die Jagd in ihrer heutigen Form werde nicht nur vom Natur- und Tierschutz, sondern auch von großen Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen. Sowohl bestimmte Formen der Jagdpraxis als auch derzeit gültige jagdrechtliche Bestimmungen seien schon lange nicht mehr zeitgemäß, weil sie ökologische und ethische Gesichtspunkte nur ungenügend berücksichtigten. „Der NABU fordert daher eine Neuorientierung der Jagd, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt, der Einhaltung ethischer Normen und der Berücksichtigung des Tierschutzes“, so Tumbrinck weiter.

Mit der Föderalismusreform hätten die Bundesländer weitgehend die Regelungskompetenz für das Jagdrecht erhalten. Sie trügen daher eine besondere Verantwortung für eine zeitgemäße Ausgestaltung der Jagd. Die rot-grüne Landesregierung habe in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, für die Jagd ´…. einen Paradigmenwechsel hin zur Nachhaltigkeit einleiten und das Jagdrecht an ökologi-schen Prinzipien und dem Tierschutz ausrichten (Ökologisches Jagdgesetz) …´ zu wollen. Diese grundlegende Reform der Jagd in Nordrhein-Westfalen fordere der NABU nun ein.

Dabei müsse insbesondere auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Juni dieses Jahres berücksichtigt werden. Hier erwarte der NABU von der Landesregierung, dass sie Grundeigentümern zukünftig die Möglichkeit einräume, in einem einfachen Verfahren Eigentumsflächen als Jagdruhezonen ausweisen zu lassen oder Einschränkungen der Jagd als Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu erwirken.

Eine Legitimation der Jagd ließe sich für den NABU grundsätzlich nur aus der nachhaltigen Nutzung wildlebender, ungefährdeter Tierbestände für die sinnvolle Verwertung durch den Menschen herleiten. Die Ausrichtung an leicht erlegbaren Wildtierbeständen und an Trophäenwünschen müsse der Vergangenheit angehören. Auswüchsen wie „Crowbustern“, der illegalen Greifvogelverfolgung oder der unkontrollierten Wildscheinmast gehöre das Handwerk gelegt. „Solche Vorfälle sind es“, sagte Tumbrinck, „die die Menschen auch aus unseren Reihen verständlicherweise gegen die Jagd aufbringen.“




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