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Urteil im Wolfsprozess

NABU: Urteil im Wolfsprozess enttäuschend

Ein Schuss auf streng geschützte Arten muss angemessene Strafe nach sich ziehen

NABU Pressemitteilung, 2.7.13

Berlin/Westerwald – Der NABU zeigt sich enttäuscht vom schnellen Ausgang des heutigen Prozesses um die Tötung eines Wolfes im Westerwald. Vor dem Landgericht in Koblenz musste sich ein 73 Jahre alter Jäger aus dem Kölner Raum verantworten, der im April 2012 den ersten Wolf seit über 120 Jahren im Westerwald erschossen hatte. Das Landgericht stellte nach nur wenigen Stunden das Revisionsprozessverfahren gegen den Jäger vorläufig gegen Auflagen ein. Keinen Eingang in das Urteil fanden dabei das Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz.

„Die schnelle Entscheidung hat eine abschließende und umfassende rechtliche Bewertung der Tat verhindert“, kritisierte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. So sei nach Bundesnaturschutzgesetz das Töten des streng geschützten Wolfes als Straftat zu bewerten. Das verhängte Strafmaß gegen den Jäger hätte demnach weitaus höher ausfallen müssen. Vom Landgericht erhielt der Jäger lediglich die Auflage, seinen Jagdschein und alle Waffen zurückzugeben sowie eine Strafzahlung von 3500 Euro zu leisten.

Gleichzeitig begrüßte der NABU aber, dass die nun gültigen Auflagen faktisch das Ende der jagdlichen Karriere des Mannes bedeuten. „Der Jäger hat mit seinem Schuss gegen die deutsche Weidgerechtigkeit verstoßen“, so Bathen. Im Jagdrecht sei eindeutig geregelt, dass ein Jäger noch vor Abgabe eines Schusses die Tierart eindeutig erkennen muss. Da Wölfe und wolfsähnliche Hunde selbst für sehr erfahrene Wolfsexperten nur schwer zu unterscheiden seien, sei das nach Jägersprache so genannte „sichere Ansprechen“ schlicht unmöglich. „Das Töten eines Wolfes ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Für den NABU ist es daher nur konsequent, wenn bei einem solch klar liegenden Fall der Täter nicht weiter jagen darf“, so der NABU-Wolfsexperte.




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