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Aktuell

Umweltverbände zu Koalitionsverhandlungen

Umweltverbände besorgt über Verlauf der Koalitionsverhandlungen

Deutliche Verbesserungen angemahnt

BUND/DNR/Greenpeace/NABU Pressemitteilung, 12.11.13

Berlin: Die großen deutschen Umweltverbände sehen die laufenden Koalitionsverhandlungen trotz einiger positiver Zwischenergebnisse mit zunehmender Sorge. Die Verhandlungsgruppen zu Energie sowie Umwelt und Landwirtschaft weichen nach Ansicht der Verbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Naturschutzring (DNR), Greenpeace und Naturschutzbund Deutschland (NABU) den notwendigen Entscheidungen in der Energiepolitik, beim Klima- und Naturschutz sowie in der Agrarpolitik aus.

Eine völlige Leerstelle bei den Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz gibt es beim Abbau umweltschädlicher Subventionen, deren Volumen sich in Deutschland auf rund 50 Milliarden Euro pro Jahr beläuft. Im Laufe der nächsten vier Jahre könne ein Drittel dieser Beihilfen, rund 16 Milliarden Euro, abgebaut werden. Die Umweltverbände fordern die künftige Regierung auf, die Kosten der Energiewende gerechter zu verteilen und unter anderem ungerechtfertigte Industrie-Ausnahmen bei den Energie- und Stromsteuern sowie im Emissionshandel abzuschaffen.

Das Dienstwagenprivileg müsse sich künftig am CO2-Ausstoß ausrichten und für Fahrzeuge mit hohem Verbrauch ganz gestrichen werden. Die Dieselsteuer müsse schrittweise an den Steuersatz von Normalbenzin angeglichen und die Mehrwertsteuerbefreiung für Auslandsflüge aufgehoben werden. Zudem müsse die bergrechtliche Förderabgabe endlich auch für den Braunkohlebergbau erhoben werden. Die durch den Subventionsabbau freigesetzten Finanzmittel leisteten einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und verhinderten, dass durch Umweltschäden zusätzliche Kosten entstehen.

Bei dem zentralen Projekt der Energiewende drohen nach dem derzeitigen Stand der Koalitionsverhandlungen bedenklich falsche Weichenstellungen. Das Gelingen der Energiewende ist jedoch sowohl für die deutschen Klimaschutzanstrengungen als auch für die globale Klimaschutzpolitik von zentraler Bedeutung. Die Umweltverbände appellieren an die Verhandler, bei der Neuordnung des Strommarktes keine übereilten Festlegungen zu treffen. Neue Subventionen für Kohlekraftwerke wären ökonomisch und klimapolitisch eine Geisterfahrt. Das anvisierte Ziel von 40 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2020 ist aus Sicht der Umweltverbände zu schwach und würde große wirtschaftliche Potenziale und die Erreichung der deutschen Klimaziele ohne Not gefährden. Die Umweltverbände fordern einen Anteil von mindestens 45 Prozent. Eine Deckelung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus durch sogenannte "Ausbaukorridore" darf es nicht geben. Bei Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz ist entscheidend, dass die Vielfalt der Akteure erhalten bleibt und Anreize gestärkt werden, damit Bürgerinnen und Bürger sich auch künftig an Anlagen zur Wind- und Solarstromerzeugung beteiligen.

Auch die bisher von den Arbeitsgruppen formulierten klimapolitischen Aussagen sind ungenügend. So haben sich die Koalitionäre noch immer nicht darauf verständigt, die bisher nur freiwillig formulierten nationalen Klimaziele – 40 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2020 und 80 bis 95 Prozent bis 2050 - in einem Klimaschutzgesetz bindend festzuschreiben. Für 2030 schlägt Deutschland als EU-Emissionsminderungsziel sogar nur 40 Prozent vor statt der 55 bis 60 Prozent Minderung, die mindestens Europas Beitrag wären, um die Erderwärmung unter zwei Grad zu halten. Auch eine grundlegende Reform des daniederliegenden europäischen Emissionshandels wird bisher nicht eingefordert.

In der heute tagenden AG Umwelt und Landwirtschaft wiederum blockieren offensichtlich die Hardliner der Agrar- und Waldbesitzerlobby klare Beschlüsse für eine umweltgerechtere Land- und Waldwirtschaft, die sich an den Wünschen der Mehrheit der Verbraucher orientiert. Anders als von der EU ermöglicht, ist nicht vorgesehen, 15 Prozent der flächenbezogenen Agrarsubventionen in Agrarumweltprogramme umzuschichten und damit eine EU-geförderte Finanzierung für Verbesserungen im Düngerecht, Wasser-, Arten- und Tierschutz sicher zu stellen. Auch Bestrebungen, die Fischerei und den Rohstoffabbau in den Schutzgebieten von Nord- und Ostsee zu zügeln, scheinen vergessen. Offenbar werden auch finanzielle Zusagen der Bundesregierung für den internationalen Wald- und Artenschutz in Frage gestellt. Einige Verhandler bestehen zudem darauf, in Deutschland den Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen weiter voranzutreiben. Hier müssten die Chefverhandler der Parteien im Sinne von Umwelt und Verbrauchern korrigierend eingreifen, forderten die Umweltverbände.


Bienen müssen in den Koalitionsvertrag

Künftige Bundesregierung muss Bienen und Imker vor Gentechnik schützen

BUND Pressemitteilung, 13.11.13

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Imkerverband Mellifera e.V. haben CDU/CSU und SPD aufgefordert, in ihrem Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen zum Schutz von Bienen und Imkern vor möglichen gentechnischen Verunreinigungen des Honigs festzulegen. Das geltende Recht schütze weder den Honig noch die Bienenhaltung wirksam vor gentechnisch veränderten Pollen.

"Die Bestäubungsleistung der Honigbienen hat in Deutschland einen volkswirtschaftlichen Nutzen von zwei Milliarden Euro pro Jahr. Allgemeinplätze über die Bedeutung der Bienen für unsere Ernährung oder neue Forschungsaufträge zu deren Gefährdung reichen nicht aus", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Was die Koalition liefern muss sind wirksame Maßnahmen, damit die Bienenvölker tatsächlich geschützt werden. Die CDU muss endlich über ihren Schatten springen und gemeinsam mit CSU und SPD ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Gentechfeldern und Bienenstöcken festlegen. Dringend erforderlich sind außerdem Rechtsvorschriften zum Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen bei den Imkern durch gentechnische Verunreinigungen des Honigs", sagte Weiger.

Thomas Radetzki, Vorstand des Imkerverbandes Mellifera e.V.: "Erst vor drei Wochen ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur gentechnischen Verunreinigung von Honig deutlich geworden, dass auf dem Rechtsweg ein wirksamer Schutz der Imker nicht zu erlangen ist. Der Handel nimmt gentechnisch verunreinigten Honig nicht ab, die Verbraucher wollen ihn nicht. Obwohl seit Jahren klar ist, dass sie notwendig sind, hat sich der Gesetzgeber bisher davor gedrückt, wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen. Einige Koalitionsverhandler der SPD lehnen inzwischen das Aussäen gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland ab. EU-Vorgaben könnten das jedoch schon bald wieder aushebeln. Deshalb muss die künftige Bundesregierung das Gentechnikrecht nachbessern und Mindestabstände zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, die sich am Flugradius der Bienen orientieren. Gesetzlich festgelegte Abstände von fünf Kilometern können einen ausreichenden Schutz für Bienen und Imker gewährleisten."

Erst am 6. November diesen Jahres hatte die Europäische Kommission dem Pollen des Monsanto-Gentech-Maises MON810 die europaweite Zulassung als "Lebensmittel" erteilt. Damit werden gentechnisch veränderte Pollen im Honig legalisiert. MON810 ist seit 2009 in Deutschland verboten, außerdem in sieben weiteren EU-Staaten. Diese Anbauverbote könnten jedoch durch neue Brüsseler Vorgaben jederzeit wieder aufgehoben werden. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission in Kürze den Anbau einer weiteren Gentechnikpflanze – der Maislinie 1507 der Firma Pioneer – erlauben will. Deren Anbau in Deutschland bedeutet eine weitere Gefahr für die Gentechnikfreiheit des Honigs und anderer Lebensmittel.




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