Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg: Forststruktur vor Änderungen
Der Staatsforst in Baden-Württemberg darf kein Nadelstammholz mehr für kommunale und private Waldbesitzer vermarkten. Das Bundeskartellamt zwingt das Land damit zu einer Neuordnung der Forstverwaltung.
Von Andrea Koch-Widmann, Stuttgarter Zeitung, 25.11.14