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Aktuell

Wilderei in Deutschland

Hohe Wildereizahlen in Deutschland

WWF kritisiert Defizite in Strafverfolgung
Wildereinotruf: WWF sucht Zeugen und Whistleblower


WWF Pressemitteilung, 1.11.18

Im vergangenen Jahr wies die polizeiliche Kriminalstatistik 1020 Fälle von Jagdwilderei aus. Das geht aus einer Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor. Hierzu erklärt Moritz Klose, Referent Wildtiere in Europa beim WWF Deutschland:

"Diese erschreckend hohen Zahlen dürften nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch um ein Vielfaches höher. Erschwerend kommt die verschwindend geringe Aufklärungs- oder gar Verurteilungsquote hinzu. Bei der Strafverfolgung zu illegaler Tötung von geschützten Wildtieren und der sogenannten Jagdwilderei durch Polizei und Behörden gibt es weiterhin Defizite. So wurden dieses Jahr bundesweit schon mindestens acht Wölfe illegal getötet und auch im Bayerischen Wald wurden in den letzten Jahren immer wieder Luchse getötet oder verschwanden auf ungeklärte Weise. Zwar wurden auch mit Hilfe des WWF Tatverdächtige ermittelt, auf einen Prozess oder gar eine Verurteilung warten wir aber immer noch. Um das zu ändern, hat der WWF eine 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, denn oft fehlt es an Hinweisen zum Tathergang oder dem Täter. Immer noch wird das Verbrechen als Kavaliersdelikt verharmlost. Wir wollen es Zeugen so einfach wie möglich machen, ihre Beobachtungen zu melden."

Unter der Nummer 0800 10 20 340 können Zeugen ab sofort Aussagen zu derartigen Fällen machen, auf Wunsch auch anonym. Meldungen sind darüber hinaus unter www.wildereinotruf.de möglich. Ziel des WWF ist es, durch die Hotline den Druck auf die Straftäter zu erhöhen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Zugleich kritisiert die Naturschutzorganisation, dass es in Deutschland bei der Strafverfolgung zu Wilderei durch Polizei und Behörden weiterhin Defizite gibt. Bislang konnte erst ein Tatverdächtiger ermittelt werden, auch mithilfe von Hinweisen, die ein Zeuge dem WWF gemeldet hatte. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ziehen sich allerdings nach wie vor in die Länge.


100 Prozent staatliche Unterstützung für Vorsorge und Entschädigung bei Wolfsrissen möglich

BMU Pressemitteilung, 8.11.18

Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur 80 Prozent der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden. Auch solche Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen fortan vollständig erstattet werden. Neu ist, dass dies auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel für die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff. Auch hier waren vorher nur 80 Prozent staatliche Erstattung zulässig.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt die Entscheidung der Kommission: "Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werden – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung. Deshalb habe ich mich in Brüssel dafür eingesetzt, dass die dabei entstehenden Kosten den Schäfern und Weidetierhaltern vollständig erstattet werden. Das hilft Schäfern, Landwirten, dem Grünland in Deutschland - und letztlich auch den Wölfen."

Die Entscheidung der EU-Kommission ist nach intensiven Bemühungen Deutschlands gefallen. Unter Leitung von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth fanden in den letzten Monaten mehrere Besprechungen von Delegationen von Bundesregierung und Ländern mit der EU-Kommission in Brüssel statt, um eindringlich dafür zu werben, dass Weidetierhalter zusätzliche Kosten infolge der Rückkehr des Wolfes in Deutschland vollständig erstattet bekommen dürfen.

Von der jetzigen Entscheidung der Kommission noch nicht erfasst sind weitere indirekte Vorsorgekosten der Landwirte – etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist. Hier wird der Bund weiter darauf drängen, auch für diese Aufwendungen die vollständigen Kosten erstatten zu können.




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