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OECD-Schutz für Gorillas

OECD-Schutz für Gorillas

WWF Pressemitteilung, 14.2.14

Die nationale Kontaktstelle für OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Großbritannien hat die Beschwerde des WWF gegen die britische Ölfirma SOCO International plc angenommen und heute eine Prüfung des Sachverhalts angekündigt. Die Naturschutzorganisation wirft dem Unternehmen vor, mit seinen Plänen zur Erkundung und Förderung von Ölvorkommen im Virunga Nationalpark Umwelt- und Menschenrechte systematisch zu unterlaufen und dort lebende Menschen und Tiere bewusst großen Gefahren auszusetzen.

„Die heutige Entscheidung bestätigt, dass die Sorge des WWF um Afrikas ältesten Nationalpark gerechtfertigt ist. Zugleich ist es eine ernsthafte Warnung an Wirtschaft und Industrie, dass die Öffentlichkeit ihnen genau auf die Finger schaut. Firmen können es sich nicht länger leisten, Umwelt- und Sozialstandards zu missachten“, sagt Johannes Kirchgatter, WWF Afrika-Referent. Durch die heutige Entscheidung sei zudem ein Präzedenzfall geschaffen worden, mit dem Naturschützer in Zukunft mit Hilfe der OECD Umweltbedrohungen bekämpfen könnten.

Der WWF fordert SOCO auf, die Suche nach Öl in Virunga sofort einzustellen. Sollte sich das Unternehmen weiter weigern, riskiere es dauerhaft seinen Ruf und den der gesamten Ölindustrie weiter zu schädigen. In seiner Beschwerde hatte der WWF dargelegt, dass die Firma massiv gegen die OECD-Standards gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung verstoßen hat. Das vom WWF zur Verfügung gestellte Material und die vorgebrachten Einwände machen eine genaue Untersuchung der Aktivitäten der Firma SOCO im Virunga-Nationalpark erforderlich, so die Einschätzung der OECD Kontaktstelle in ihrer heutigen Erklärung. Damit wird nun ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, in dem SOCO zu den Vorwürfen Stellung nehmen muss.

Der WWF belegt in seiner Beschwerde, dass SOCO kongolesische Sicherheitskräfte dazu benutzt hat, Gegner der Ölförderpläne einzuschüchtern, zu bedrohen und illegal festzuhalten. Des Weiteren soll das Unternehmen im Gespräch mit den betroffenen Gemeinden wichtige Informationen über Umweltgefahren zurückgehalten haben. SOCOs eigene Risikoabschätzung zeigt, dass bereits die Erkundung potenzieller Ölfelder das fragile Ökosystem in Virunga gefährden könne. In der Folge drohten Umweltverschmutzung, Lebensraumzerstörung und zunehmende Wilderei. Damit wäre die Lebensgrundlagen für über 50.000 Menschen in Gefahr.

Die Regierungen von Deutschland, Großbritannien und Belgien haben sich bereits gegen die Aktivitäten von SOCO im Virunga-Nationalpark ausgesprochen und mehr als 600.000 Menschen haben eine Petition des WWF gegen die Ölförderpläne des Unternehmens unterzeichnet. Das UNESCO-Welterbekomitee forderte die Demokratische Republik Kongo dazu auf, die Vergabe der Ölkonzessionen rückgängig zu machen. Der Nationalpark ist seit 1979 UNESCO Weltnaturerbe. Der französische Ölkonzern Total, ebenfalls im Besitz einer Fördergenehmigung, hat seine Pläne zur Ölförderung auch auf Druck des WWF in Virunga aufgegeben und darüber hinaus erklärt, zukünftig auf Ölbohrungen in UNESCO-Welterbestätten generell zu verzichten.

Hintergrund:

Der Virunga Nationalpark ist ein 790.000 ha großer Park im Osten der Demokratischen Republik Kongo, an der Grenze zu Ruanda und Uganda. Ebenso wie der Volcanoes Nationalpark in Ruanda entstand der Park 1969 aus der Teilung des bereits seit 1925 bestehenden Albert-Nationalparks. Er ist der älteste, artenreichste und landschaftlich vielfältigste Nationalpark Afrikas und unter anderem Heimat von knapp 200 der vom Aussterben bedrohten Berggorillas. Um Virunga vor der Ölförderung zu bewahren, hat der WWF eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Der WWF fordert SOCO dazu auf, verbindlich auf seine Ölförderpläne innerhalb von Virunga und allen anderen Weltnaturerbestätten zu verzichten.

Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten und weiterer zwölf Teilnehmerländer für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln von multinational tätigen Unternehmen, die in diesen Staaten tätig sind oder von dort aus operieren. Verletzungen der OECD-Leitsätze können mit Beschwerden bei den nationalen Kontaktstellen der jeweiligen Teilnehmerländer vorgebracht werden. Diese haben die Aufgabe, auf eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführern und Unternehmen hinzuwirken.




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